Beamter a.Z. , Recht, danach in PKV zu bleiben?

Hallo,

es wurde ja schon oft diskutiert, wie und ob es moeglich ist, dass ein Beamter a.Z. (mit Beihilfeanspruch), der sich fuer die PKV entschieden hatte und nun den Baemtenstatus verliert, in die GKV zurueck kann.

Mich interessiert die andere Sichtweise: Gibt es ein Recht in der PKV zu bleiben?

Auch dann, wenn man direkt im Anschluss z.B. eine Stelle mit geringem Verdienst antritt? Oder behaelt man diese Recht in der PKV zu bleiben (andere bezeichnen dies als Pflicht) nur dann, wenn man z.B. arbeitslos wird und keine Leistungen vom Staat erhaelt?

Viele Gruesse

Nebenfrage:
Wie handhaben es die PKV-Versicherer? Muss fuer die neu dazukommenden 50 %, die versichert werden muessen, eine neue Gesundheitspruefung vollzogen werden?

Hallo,

es geht hier um einen ehemaligen Beamten, der weder Ansprüche auf Ruhegehalt, Übergangsgeld noch Beihilfe hat. Eine solche Person wird wie jeder andere Arbeitnehmer auch versicherungspflichtig in der GKV.
Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn bereits das 55 Lebensjahr vollendet ist und in den letzten 5 Jahren keine gesetzliche Versicherung bestanden hat.

Gruß Woko

es wurde ja schon oft diskutiert, wie und ob es moeglich ist,

Da gibt es wenig zu diskutieren, da ist das SGB ziemlich eidneutig.

Mich interessiert die andere Sichtweise: Gibt es ein Recht in
der PKV zu bleiben?

Nein, gibt es nicht. Der Ex-Beamte muß für mindestens drei Jahre zurück in die GKV. Ausnahmen hat Woko bereits erwähnt.

der PKV zu bleiben (andere bezeichnen dies als Pflicht) nur
dann, wenn man z.B. arbeitslos wird und keine Leistungen vom
Staat erhaelt?

Das ist dann kein „Recht“ mehr, weil dann ein Beitrag fällig wird, der ohne die Beihilfeberechtigung berechnet wird.

Wie handhaben es die PKV-Versicherer? Muss fuer die neu
dazukommenden 50 %, die versichert werden muessen, eine neue
Gesundheitspruefung vollzogen werden?

Wenn die Aufstockung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt (ich meine 2 Monate), dann entfällt die Gesundheitsprüfung.

Hallo, erstmal Danke fuer eure Antworten!
Anspruch auf Uebergangsgeld sollte schon vorhanden sein, wenn ein befristetes Arbeitsverhaelntis als Beamter a. Z. endet.

es wurde ja schon oft diskutiert, wie und ob es moeglich ist,

Da gibt es wenig zu diskutieren, da ist das SGB ziemlich
eidneutig.

ok :wink: Ich meinte das im Sinne von eroertert, gefragt und beantwortet usw…

Mich interessiert die andere Sichtweise: Gibt es ein Recht in
der PKV zu bleiben?

Nein, gibt es nicht. Der Ex-Beamte muß für mindestens drei
Jahre zurück in die GKV. Ausnahmen hat Woko bereits erwähnt.

Also sogar dann, wenn man bei Einstellung im neuen Job genug verdient!? Das heisst, dass es mal die Wahl zwischen PKV und GKV gab ist hier nebensaechlich? Ich dachte immer: einmal entschieden, damit endgueltig?

Und: wenn nach der Beamtenzeit eine 10taegige arbeitslose Zeit eingelegt wird, reicht dies, um dann in der PKV bleiben zu muessen?
Muss dafuer abgewartet werden, dass man kein Uebergangsgeld mehr bekommt (also 6 Monate und 10 Tage arbeitslos, falls es fuer 6 Monate Uebergangsgeld gibt)?

Bisher dachte ich immer, dass es nach Beamter a.Z. das Problem fuer viele ist, wieder in die GKV zu kommen. Gibt es nun ueberhaupt Moeglichkeiten in der PKV zu bleiben (fuer Leute unter 55)???

Ich hoffe, ihr koennt mir nochmals weiterhelfen! Nochmals Danke und viele Gruesse

Hallo Ibag,

Bisher dachte ich immer, dass es nach Beamter a.Z. das Problem
fuer viele ist, wieder in die GKV zu kommen. Gibt es nun
ueberhaupt Moeglichkeiten in der PKV zu bleiben (fuer Leute
unter 55)???

Ja, er müsste sich selbständog machen.

Viele Grüße,
Andreas