Hallo,
mich interresiert eine Stellenausschreibung des Landes.
Nur würde ich (30J, 3 Kinder, verh.) die ersten 1,5 Jahre wenig verdienen.
Gibt es zu den Anwärterbezügen noch Möglichkeiten auf Förderungen? Irgendwas??
Anschließend würde es in A7 gehen
Thorsten
Hallo Thorsten,
also zunächst mal: Du interessierts Dich also für einen Beamtenanwärter des mittleren Diesstes. Vielleicht erledigt sich Deine Frage von allein, da es für die nach der Ausbildung (Anwärterzeit) erfolgende Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ein Höchstalter gibt. Geregelt ist das in der sogenannten Laufbahnverordnungen des jeweiligen Landes. In NRW beträgt das Höchstalter in diesem Fall 30 Jahre. Da du schon heute dieses Alter erreicht hast, dürfte eine Einstellung als Anwärter ziemlich unnütz sein.
Gruß
Michael
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Ich komme aus Niedersachsen und voraussetzung ist die Meisterprüfung
Im Netzt kann ich nichts finden über Höchstalter
Hallo Thorsten,
also zunächst mal: Du interessierts Dich also für einen
Beamtenanwärter des mittleren Diesstes. Vielleicht erledigt
sich Deine Frage von allein, da es für die nach der Ausbildung
(Anwärterzeit) erfolgende Berufung in das Beamtenverhältnis
auf Probe ein Höchstalter gibt. Geregelt ist das in der
sogenannten Laufbahnverordnungen des jeweiligen Landes. In NRW
beträgt das Höchstalter in diesem Fall 30 Jahre. Da du schon
heute dieses Alter erreicht hast, dürfte eine Einstellung als
Anwärter ziemlich unnütz sein.
Gruß
Michael