Beamter auf Angestelltenstelle

Hallo zusammen,

mal folgende theoretische Situation: interne Stellenausschreibung beim Bund, Entgeltgruppe 11, Bewerbungen auch von Beamten erwünscht.

Wenn sich nun ein A10 Beamter bewirbt und diese Stelle tatsächlich bekommt…

Hat er Anspruch auf Höhergruppierung in A11? Falls nicht, hat er irgendwas davon oder nur den neuen Aufgabenbereich?

Hallo,

nach meinem unmaßgeblichen Wissensstand sind die Entgeltgruppen des TVöD sowie die Bewertungsmaßstäbe und -vorraussetzungen überhaupt nicht mit denen des Beamtenrechts vergleichbar.
Der Bewerber sollte halt mal beim zuständigen Personalmenschen nachfragen, wie sich eine Eingruppierung für einen Beamten darstellt.

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo Tino,

ein Beamter hat grundsätzlichen keinen Anspruch, überhaupt befördert zu werden. In dem geschilderten Fall - wenn die Eingruppierung E 11 richtig ist - müsste die Stelle für die angedachte Beförderung auf jeden Falla usreichend sein.

Michael

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ein Beamter hat grundsätzlichen keinen Anspruch, überhaupt
befördert zu werden. In dem geschilderten Fall - wenn die
Eingruppierung E 11 richtig ist - müsste die Stelle für die
angedachte Beförderung auf jeden Falla usreichend sein.

Ääähhhh - verstehe ich jetzt nicht! Ist das kein Widerspruch in sich?

Wenn ein Beamter keinen Anspruch auf Beförderung hat (A 10 -> A 11), wie kann eine E 11 Stelle dann ausreichend für eine Beförderung sein?

hallo,

das heisst, wenn dein Dienstherr in seiner unendlichen Güte vor hat, dich zu befördern, ist die Stellenbewertung nicht hinderlich.

Im übrigen saß ich etliche Jahre mit A9 auf einer A 12 Stelle, bin deswegen auch nicht A 12 geworden und auch nicht schneller A 10

So ist es eben, Angestelltenrecht ist nicht Beamtenrecht

Grüsse
dragonkidd