nach meinem unmaßgeblichen Wissensstand sind die Entgeltgruppen des TVöD sowie die Bewertungsmaßstäbe und -vorraussetzungen überhaupt nicht mit denen des Beamtenrechts vergleichbar.
Der Bewerber sollte halt mal beim zuständigen Personalmenschen nachfragen, wie sich eine Eingruppierung für einen Beamten darstellt.
&Tschüß
Wolfgang
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ein Beamter hat grundsätzlichen keinen Anspruch, überhaupt befördert zu werden. In dem geschilderten Fall - wenn die Eingruppierung E 11 richtig ist - müsste die Stelle für die angedachte Beförderung auf jeden Falla usreichend sein.
Michael
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ein Beamter hat grundsätzlichen keinen Anspruch, überhaupt
befördert zu werden. In dem geschilderten Fall - wenn die
Eingruppierung E 11 richtig ist - müsste die Stelle für die
angedachte Beförderung auf jeden Falla usreichend sein.
Ääähhhh - verstehe ich jetzt nicht! Ist das kein Widerspruch in sich?
Wenn ein Beamter keinen Anspruch auf Beförderung hat (A 10 -> A 11), wie kann eine E 11 Stelle dann ausreichend für eine Beförderung sein?