Hallo zusammen,
habe mal wieder eine Beamtenfrage und habe hierzu nicht wirklich was gefunden.
Ich bin Beamter auf Lebenszeit in Bawü und aktuell in meinem 3. „Arbeitsjahr“, wenn man das Ref mitzählt, als ich Beamter auf Probe oder Widerruf war.
Ein Kollege erzählte mir nun, er habe total Angst, dass er „entlassen“ werden könnte bzw nicht unter die Beamten DU-Regelung fällt, falls er in den ersten 5 Jahren vom Amtsarzt eine DU bescheinigt bekommt. Kann das sein bzw stimmt das denn? ICh dachte als BaL kann mir „nichts mehr passieren“?
Herzlichen Dank im voraus.