Beamter auf Probe, Laufzeit und Verkürzung

Hallo… Ich mache gerade eine Ausbildung zum Feuerwehrbeamten in NRW und bin z.z.Beamter auf Widerruf! Da ich vorher 12 Jahre Zeitsoldat (beamter auf Zeit) war interessiert mich natürlich wielange der Status „Beamter auf Probe“ ist bis zur Lebzeit-Verbeamtung!? Ich habe gelesen das 2 Jahre ab Ernennung auf Probe ablaufen muss! Wenn man vorher bei der Freiwilligen-Feuerwehr war aber das auch angerechnet, abgezogen wird bis zur lebzeit Verbeamtung! Leider war ich nich bei der Freiwilligen und kann nur mit meinen 12 Jahren bei der Bundeswehr glänzen! Besteht hier die Möglichkeit Laufzeitabkürzungen zu bekommen? Ich bin Rettungsassistent und habe diverse Ausbildungen noch mitgebracht!
Zu meiner zweiten Frage…
Ich werde nach meiner Ausbildung zum Brandmeister A7 eingestuft! Vorher war ich A8 mit der entsprechenden Altersstufe. Wann kann ich damit rechnen das ich bei der Feuerwehr auf A8 komme? Angeblich ist die Ausbildung als Rettungsassistent, der ich ja schon bin und eine Standzeit nach der Ausbildung erforderlich! Aber wie lange? Oder kann ich damit rechnen das ich nach der Ausbildung direkt auf A8 komme weil ich die Ausbildung habe, Beamter auf zeit bei der Bundeswehr war mit dortiger Probezeiten am Anfang meiner soldatenzeit! Wenn Fragen sind, gebe ich tatürlich noch mehr Auskunft um meine Frage zu klären!
Ich hoffe mir kann jemand helfen und genaue Zeiten und bezahlungsstatus etc. Geben!
Danke im voraus

Hi, ich kenne das Landesgestz von NRW nicht. Aber es gibt grundsätzlich die Möglichkeit der Verkürzung durch Anerkennung von Dienstjahren bei bestimmten Instutitionen oder gute Leistung. Eine nette Anfrage bei der zuständigen Personalsachbearbeiterin gibt da sichere Auskunft und weist die Sachbearbeiterin auch auf die bereits geleisteten Dienste hin fals das untergegangen sein sollte. Gruß

Hallo Kamerad,

Beamzer auf Probe ist man ja nur für die Zeit der Ausbildung(Vorbereitungsdienst) Anschließend muss man eine Probezeit absolvieren, die i.d.R 3 Jahre dauert, aber auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen verkürzt werden kann (aber nicht muss). Die erfolgte Ausbildung zum Rettungssanitäter kann da hilfreich sein.
Es liegt aber im Ermessen des Dienstherren.

Die Vordienstzeiten bei der Bundeswehr spielen da keine Rolle, denn es wird ein neues Beamtenverhältnis begründet.Vorher war es ein Dienstverhältnis nach Soldatengesetz. Für Z12er gab es mal den sog. Eingliederungschein. Da ich nur 8 Jahre Soldat war, habe ich mich daher nicht näher damit befasst. Der Berufsberater beim BFD der BW kann da kompetenter Auskunft geben. Grundsätzlich ist der Einstieg mit A7 schon ein Privileg, da der Einstieg im mittleren Dienst eigentlich bei A5 ist. Ich selbst bin nach der BW-Zeit von der Unteroffizierslaufbahn in den gehobenen Dienst gewechselt. Da war der Einstufung bei A8 während der Probezeit. Mit der ersten Beförderung kann man frühestens 1 Jahr nach Beendigung der Probezeit rechnen.
Es hängt von der Verfügbarkeit einer freien Planstelle ab.
Mehr kann ich leider mit den vorhandenen Informationen nicht mitteilen.
Mit kameradschaftlichem Gruß

P.S. Die Mitgliedschaft in einer Reservistenkameradschaft kann da manchmal gut sein, weil man da auf Erfahrungen ehemaliger Soldaten zurückgreifen kann. Ich bin leider viel zu spät da eingetreten. Auskunft gibt der Fw Res beim zuständigen Landeskommando. Einfach mal googeln und dann anrufen.

Hallo,
leider kann ich zu den Fragen keine zuverlässigen Auskünfte geben, weil ich schon zu lange pensioniert bin und nicht mehr das aktuelle Beamtenrecht für aktive Beamte so genau kenne. Ich würde mal beim Beamtenbund oder beim KOMBA nachfragen.
Freundliche Grüße
Günter