Beamter auf Widerruf mit Bandscheibenvorfall

Hallo,

zurzeit bin ich BaW bei der Berufsfeuerwehr und bei mir wurde letztes Jahr im Dezember ein Bandscheibenvorfall L5/S1 diagnostiziert. (kein Dienstunfall)
Zurzeit habe ich geringfügige Probleme, die aber mein Dienstgeschehen nicht beeinflussen.

Muss der BSV dem AMD gemeldet werden?
Kann man damit BaL werden?
Sollte man über einen Wechsel in die Wirtschaft nachdenken?

Es wäre sehr hilfreich wenn sich diejenigen melden, denen es in etwa genauso ergang.

Ich weiß, dass dieses Thema schon öfter durchgekaut wurde aber über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß

Hallo,

manchmal ist es sinnvoll statt Abkürzungen die Begriffe auszuschreiben die man meint.

Unter dem Begriff AMD kann ich mir im öffentlichen Dienst nichts vorstellen.

bei Tante Google bekam ich lediglich

„Arbeitsgemeinschaft missionarischer Dienst“

angezeigt.

Selbst mein Spezi bei der Berufsfeuerwehr kann mit diesem Begriff nichts anfangen.

Ob man mit einem Bandscheibenvorfall B.a.L werden kann,
wird wohl der Amtsarzt entscheiden müssen.

Viele Grüße!

Merger

o.w.T.

Du solltest eine Entscheidung treffen, wie belastbar bist Du bei einen Einsatz. Wenn ein körperliches Versagen dazu beiträgt Dinge nicht ausführen zu können und andere in Gefahr bringt, würde ich um einen Arbeitsplatzwechsel bitten. Das kann mit den AMD und Personalchef besprochen werde. Denn was Du tust, tust Du bewußt, fahrlässig usw.
Du hast Dir und anderen Personen gegenüber eine Sorgfaltspflicht. lg kfm