Hallo,
ich werde zum 1.8. als wissenschaftlicher Assistent in das Beamtenverhältnis auf Zeit übernommen. Ich habe dann also die Möglichkeiten Beihilfe + PKV oder freiw. GKV, wobei ich dann den AG-Anteil mit übernehmen müßte. Das Problem ist, daß meine beiden Kinder (beide 19 Monate alt) vermutlich nicht in die PKV aufgenommen werden, da sie als Frühgeborene als Risikogruppe zählen (eine entsprechende Aussage habe ich jedenfalls vor einem halben Jahr auf eine Voranfrage für eine private Zusatzversicherung bekommen). Eine Familienversicherung der Kinder über meine Frau (derzeit Elternzeit, GKV) ist vermutlich nicht möglich, da die Kinder bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert werden (stimmt das so?).
Habe ich also noch Alternativen dazu, mich freiwillig GKV zu versichern, den hohen Beitrag zu zahlen und die Beihilfe verfallen zu lassen? Falls die Kinder mit drei Jahren dann doch in die PKV aufgenommen werden, könnte ich das ja nochmal neu überlegen, oder?
Vielen Dank für Antworten,
Ulf
Hallöchen,
wenn du als Beamter weniger verdienst, als die Pflichtversicherungsgrenze für die GKV beträgt, dann können deine Kinder bei deiner Frau versichert bleiben (so ist es bei mir: ich privat, meine Frau gesetzlich, Kinder über meine Frau ebenfalls gesetzlich). Die GKV fragt regelmäßig nach, ob ich nicht inzwischen mehr verdiene.
Wg. der Ablehnung deiner Kinder durch die PKV: Es gibt aus genau diesem Grund Sonderregelungen für Beamte und Familien. MW müssen die Kinder aufgenommen werden, evtl. gegen Risikozuschlag (wenn du unmittelbar die Aufnahme beantragst). Diese Aussage wurde mir von meiner PKV gemacht, als ich nach einer Anwartschaftsversicherung für die Pänz fragte. Dies wurde mir nochmals bestätigt, als meine Älteste schließlich an Leukämie erkrankte und kurz darauf für eine kurze Zeit die PKV’s verpflichtet waren, alle Anträge von Beamten und -Familien ohne Gesundheitsprüfung anzunehmen.
Gruß
HaWeThie
Hallöchen,
wenn du als Beamter weniger verdienst, als die
Pflichtversicherungsgrenze für die GKV beträgt, dann können
deine Kinder bei deiner Frau versichert bleiben (so ist es bei
mir: ich privat, meine Frau gesetzlich, Kinder über meine Frau
ebenfalls gesetzlich). Die GKV fragt regelmäßig nach, ob ich
nicht inzwischen mehr verdiene.
Seine Frau ist im Mutterschutz und hat daher kein Einkommen.- Daher sind die Kinder ersteinmal ihm zu zurechnen.
Wg. der Ablehnung deiner Kinder durch die PKV: Es gibt aus
genau diesem Grund Sonderregelungen für Beamte und Familien.
MW müssen die Kinder aufgenommen werden, evtl. gegen
Risikozuschlag (wenn du unmittelbar die Aufnahme beantragst).
Diese Aussage wurde mir von meiner PKV gemacht, als ich nach
einer Anwartschaftsversicherung für die Pänz fragte. Dies
wurde mir nochmals bestätigt, als meine Älteste schließlich an
Leukämie erkrankte und kurz darauf für eine kurze Zeit die
PKV’s verpflichtet waren, alle Anträge von Beamten und
-Familien ohne Gesundheitsprüfung anzunehmen.
Dies ist nur zwei Monate nach der Geburt möglich. Danach besteht (meines Wissens) kein Zwang mehr.
Wenn keine PKV deine Kinder aufnehmen will, besteht nur noch die Möglichkeit deine Kinder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Beitrag erfährst du bei deiner GKV.
Gruß
HaWeThie
Auch Gruß,
Martin
Hallo,
Seine Frau ist im Mutterschutz und hat daher kein Einkommen.-
Daher sind die Kinder ersteinmal ihm zu zurechnen.
Meine Frau war sechs Jahre im Mutterschutz - sie war in der Zeit beitragfrei versichert - ebenso die Kinder über sie.
Genau wurde mir das damals von einer sehr freundlichen Mitarbeiterin der BEK erklärt - wir haben also nicht geschummelt.
Dies ist nur zwei Monate nach der Geburt möglich. Danach
besteht (meines Wissens) kein Zwang mehr.
?? Müsste ich mich auch erkundigen.
Wenn keine PKV deine Kinder aufnehmen will, besteht nur noch
die Möglichkeit deine Kinder freiwillig in der gesetzlichen
Krankenkasse zu versichern. Beitrag erfährst du bei deiner
GKV.
stümpt
CU
HaWeThie
Hallo,
Seine Frau ist im Mutterschutz und hat daher kein Einkommen.-
Daher sind die Kinder ersteinmal ihm zu zurechnen.Meine Frau war sechs Jahre im Mutterschutz - sie war in der
Zeit beitragfrei versichert - ebenso die Kinder über sie.
Genau wurde mir das damals von einer sehr freundlichen
Mitarbeiterin der BEK erklärt - wir haben also nicht
geschummelt.
hmmmm, nun gut. Dem muß ich nochmal nachgehen. Schummel ist bei der GKV/PKV sowieso nicht drin. Würde ich auch niemanden unterstellen.
die Möglichkeit deine Kinder freiwillig in der gesetzlichen
Krankenkasse zu versichern. Beitrag erfährst du bei deiner
GKV.stümpt
CU
HaWeThie