Ich hoffe auf Eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt
es erfolgt eine verbeamtung auf zeit (professur)-nach einem jahr wird entschieden ob diese verbeamtung auf lebenszeit ausgesprochen wird oder der beamtenstatus wieder erlischt.
der betreffende ist zur zeit freiwillig gesetzlich versichert und würde mit seiner familie natürlich gern die restkosten privat absichern mit beginn der beihilfe.
soweit so gut-sollte er jedoch nicht nach einem jahr auf lebenszeit verbeamtet werden würde dieses in der privaten krankenversicherung einer erheblichen mehrbeitrag im vergleich zur gkv bedeuten (familienversicherung frau und 3 kinder).
nun endlich die frage-hat er aufgrund des eventuellen statuswechsels im falle der nichtverbeamtung die möglichkeit in die gesetzliche kk
zurück zu gehen? oder hat er mit kündigung der freiwilligen mitgliedschaft dieses recht verwirkT?
über fundierte antworten freue ich mich sehr-vielen dank
Hallo,
entscheident ist, was nach der Nichtverbeamtung für ein
Status vorliegt.
Gruss
Czauderna
es wird der status wie vor der verbeamtung vorliegen - also freiwillig versichert. ich habe (hatte) die hoffnung das der statuswechsel von beamter zu arbeitnehmer den wechsel innerhalb bestimmter fristen zurück in die gkv wieder ermöglicht?
In der Regel werden Professoren nicht aus dem Beamtenverhältnis entfernt, da der Ruf an 3 Jahre gebunden ist. Haben Sie Angst bezüglich der Stornohaftung
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wenn der Prof nach der Verbeamtung auf Zeit nicht versicherungspflichtig wird, d.h. z. B. einen Job über der Versicherungsflichtgrenze annimmt,
hat er keine Chance in die GKV zurückzukehren. Dies ist nur möglich, wenn
Versicherungspflicht eintritt. Fristen für eine Rückkehr gibt es, soweit ich weiss, keine. Er muss sich dann halt 100 % privat versichern, und das ist, wie du richtig bemerkt hast, nicht ganz günstig.
Allerdings gibt es den Fall, das ein Prof nicht auf Lebenszeit verbeamtet
wird äußerst selten vor, hab ich jedensfall in 6 Jahren bei einem grossen
Beamtenversicherer noch nicht erlebt.
Ich gehe mal davon aus, die freiwillige Versicherung besteht derzeit, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
Sollte die freiwillige Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Verbeamtung gekündigt werden und es klappt dann mit dem Beamten auf Lebenszeit nicht, gibt es eigentlich zwei Varianten:
Job mit Einkommen unter Jahresarbeitsentgeltgrenze
In diesem Fall kann wieder in die GKV gewechselt werden, da Versicherungspflicht kraft Gesetz eintritt.
Job mit Einkommen über Jahresarbeitsentgeltgrenze
In diesem Fall besteht Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. SGB V. Eine Rückkehr in die GKV mit freiwilliger KV ist dann nicht mehr möglich.
In der Regel werden Professoren nicht aus dem
Beamtenverhältnis entfernt, da der Ruf an 3 Jahre gebunden
ist. Haben Sie Angst bezüglich der Stornohaftung
-) Wer hat denn 3 Jahre Stornohaftung in der KV???!!!