Beamter im Dienst

Hallo,

dass ein Polizeibeamter immer im Dienst ist bzw. immer als solcher handeln kann, hat Mike Meier mal hier geschrieben. Bei Leuten, die jeden Tag Streife fahren ist das nachvollziehbar.
Wie sieht es aber mit dem Leuten im Hinterland aus ?
Die Sekretärin oder der Assistent vom Polizeipräsident dürften wohl eher nicht als Polizist handeln. Wie ist es abe mit dem Schreibtisch hengst, der vor 20 Jahren das letzte mal einen Streifenwagen von innen gesehen hat und den letzten Lehrgang zur StPO etc vor 10 Jahren abgelegt hat ?

Ciao maxet.

Hallo maxet,

das ändert nichts daran, dass er immer Polizist ist.

Gruß Ivo

Hallo maxet,

das ändert nichts daran, dass er immer Polizist ist.

dass heisst, wenn man vor dem Polizeipräsidium mit dem Fahrad aud dem Gehweg fahren würde, könnte jeder der dort Bediensten die polizeiüblichen Zwangsmittel einsetzen ?

Ciao maxet.

Nur PolizeibeamteVOLLZUGSBEAMTE natürlich

Hallo maxet,

das ändert nichts daran, dass er immer Polizist ist.

dass heisst, wenn man vor dem Polizeipräsidium mit dem Fahrad
aud dem Gehweg fahren würde, könnte jeder der dort Bediensten
die polizeiüblichen Zwangsmittel einsetzen ?

nicht Polizeiangestellte im Schreibdienst etc. - also nicht die Sekretärin des Präsi und er selber auch nicht - es sei denn er ist gleichzeitig VOLLZUGSbeamter oder Gleichgestellter - sowas sind z.B. Polizeiangestellte im Gefangenenbewachungsdienst.

M.

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Hallo maxet,

das ändert nichts daran, dass er immer Polizist ist.

So isses. Eindeutig und Ende !

???
JA und ? Er fragte weiter:

„wenn man vor dem Polizeipräsidium mit dem Fahrad aud dem Gehweg fahren würde, könnte jeder der dort Bediensten die polizeiüblichen Zwangsmittel einsetzen ?“
und das ist eimdeutig NICHT der Fall. Denn dort - zumindest in Berlin - arbeiten auch BEDIENSTETE die z.B. Verwaltungsbeamte sind oder die lediglich technische Untersuchungen vornehmen. Diese sind keine Vollzugsbeamten und diesen auch nicht gleichgestellt, also kann nicht jeder, der aus einem Polizeigebäude kommt weil er dort arbeitet „die polizeiüblichen Zwangsmittel einsetzen“.

M.

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Hallo maxet,

das ändert nichts daran, dass er immer Polizist ist.

So isses. Eindeutig und Ende !

JA und ? Er fragte weiter:

„wenn man vor dem Polizeipräsidium mit dem Fahrad aud dem
Gehweg fahren würde, könnte jeder der dort Bediensten die
polizeiüblichen Zwangsmittel einsetzen ?“
und das ist eimdeutig NICHT der Fall. Denn dort - zumindest in
Berlin - arbeiten auch BEDIENSTETE die z.B. Verwaltungsbeamte
sind oder die lediglich technische Untersuchungen vornehmen.
Diese sind keine Vollzugsbeamten und diesen auch nicht
gleichgestellt, also kann nicht jeder, der aus einem
Polizeigebäude kommt weil er dort arbeitet „die
polizeiüblichen Zwangsmittel einsetzen“.

Hier „umme Ecke“ unterhält die Polizei noch

eine eigene Werkstatt mit eigenen „Schraubern“
und Teilzeitkräften, die die Bude nach Feierabend
fegen. Das diese Leute keine VOLLZUGSbeamten
sind, dürfte klar sein.

Anders ist es aber auch so :
dass Jeder den Bankräuber „verhaften“ darf, siehe
StPO, bis die Polizei da is.

Hier „umme Ecke“ unterhält die Polizei noch

eine eigene Werkstatt mit eigenen „Schraubern“
und Teilzeitkräften, die die Bude nach Feierabend
fegen. Das diese Leute keine VOLLZUGSbeamten
sind, dürfte klar sein.

Anders ist es aber auch so :
dass Jeder den Bankräuber „verhaften“ darf, siehe
StPO, bis die Polizei da is.

Aber bei Ordnungswidrigkeit, wie beim Fahren auf dem Gehweg mit einem Fahrrad dürfen diese Leute niemand anhalten etc…

M.

Wer ist VOLLZUGSBEAMTER
Hallo Mike,

das ändert nichts daran, dass er immer Polizist ist.

dass heisst, wenn man vor dem Polizeipräsidium mit dem Fahrad
aud dem Gehweg fahren würde, könnte jeder der dort Bediensten
die polizeiüblichen Zwangsmittel einsetzen ?

nicht Polizeiangestellte im Schreibdienst etc. - also nicht
die Sekretärin des Präsi und er selber auch nicht - es sei
denn er ist gleichzeitig VOLLZUGSbeamter oder Gleichgestellter

  • sowas sind z.B. Polizeiangestellte im
    Gefangenenbewachungsdienst.

Wie läuft das denn ab bei Beförderungen/Dienststellenwechsel etc. ?
Also wenn ein Streifenpolizist (=Vollzugsbeamter) in die Asservatenkammer/zum Schreibmaschine putzen/weiss der Geier wohin wechselt? Werden denen dann die Dienstausweise umgeschrieben bzw. abgenommen und die sind dann keine V.s mehr ? Oder muss man aller x Jahre Lehrgänge (Theorie: recht/Praxis: schiessübung etc.)nachweisen um den Status zu behalten ? Oder gilt einmal V, immer V und immer mit dem Risiko wg. Strafvereitelung im Amt verknackt zu werden (Amtschef ist V und hört auf der Party des Politikers A, wie der sich Fördermittel erschlichen hat …)?

Ciao maxet.

Wer das alles ist, ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen.

§ 102 LBG Berlin Begriffsbestimmung
Polizeivollzugsbeamte sind die Beamten der Schutzpolizei, der
Kriminalpolizei und des Gewerbeaußendienstes.

§ 3 UZWG Vollzugsbeamte des Landes Berlin

Vollzugsbeamte des Landes Berlin im Sinne dieses Gesetzes sind

  1. die Polizeivollzugsbeamten,
  2. die Bediensteten im Justizvollzugsdienst,
  3. die Justizwachtmeister,
  4. die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, soweit nicht für sie das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes gilt,
  5. die Bediensteten oder Gruppen von Bediensteten anderer Berliner Behörden, die der Senat mit bestimmten Befugnissen der Polizeibehörde ausgestattet hat,
  6. die sonstigen Bediensteten, die mit der Anwendung des Verwaltungszwanges beauftragt sind.

und weiteren Gesetzen…

Wie läuft das denn ab bei Beförderungen/Dienststellenwechsel
etc. ?

Das ist so wies schon geschrieben wurde: Einmal V immer V. Es sei denn Du wechselst in den Verwaltungsdienst, sowas wird gemacht wenn jemand plötzlich nicht mehr vollzugsdiensttauglich ist, er ist dann Verwaltungsbeamter.

Also wenn ein Streifenpolizist (=Vollzugsbeamter) in die
Asservatenkammer/zum Schreibmaschine putzen/weiss der Geier
wohin wechselt? Werden denen dann die Dienstausweise
umgeschrieben bzw. abgenommen und die sind dann keine V.s mehr
? Oder muss man aller x Jahre Lehrgänge (Theorie:
recht/Praxis: schiessübung etc.)nachweisen um den Status zu
behalten ?

Schiessen muss jeder V. jedes Jahr, aber lächerlich wenig - in Berlin zumindest-, da kei Geld da ist.

Oder gilt einmal V, immer V und immer mit dem
Risiko wg. Strafvereitelung im Amt verknackt zu werden
(Amtschef ist V und hört auf der Party des Politikers A, wie
der sich Fördermittel erschlichen hat …)?

Also zur Privaten Feststellung von Straftaten ist zu sagen:

Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist ein Polizeibeamter verpflichtet, seine Dienststelle über privat gewonnenes Wissen strafbarer Handlungen in Kenntnis zu setzen, wenn diese strafbaren Handlungen in die Phase seiner Dienstausübung hineinreichen und wenn eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Straftatverhinderung bzw. Straftatverfolgung und dem privaten Interesse des Beamten am Schutz seiner Privatsphäre angesichts der Schwere der Straftat ein Überwiegen des öffentlichen Interesses ergibt (vgl. BGHSt 38, 388 ; BGH, NStZ 1998, S. 194

D.h. es kommt auf den Einzelfall an… Ladendiebe oder Kiffer braucht man privat nicht festnehmen/anzeigen, dass mit dem Politiker wäre mE schon wieder was anderes.

M.

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Hier „umme Ecke“ unterhält die Polizei noch

eine eigene Werkstatt mit eigenen „Schraubern“
und Teilzeitkräften, die die Bude nach Feierabend
fegen. Das diese Leute keine VOLLZUGSbeamten
sind, dürfte klar sein.

Anders ist es aber auch so :
dass Jeder den Bankräuber „verhaften“ darf, siehe
StPO, bis die Polizei da is.

Aber bei Ordnungswidrigkeit, wie beim Fahren auf dem Gehweg
mit einem Fahrrad dürfen diese Leute niemand anhalten etc…

MIKE :
der Hausmeister vonne Polizei und die Toilettenfrau
vonne Polizei dürfen dat eh alle nich. Dat sind
genau solche Arbeiter/innen wie jede/r andere auch
und Ende.

Jedermannparagraph

Anders ist es aber auch so :
dass Jeder den Bankräuber „verhaften“ darf, siehe
StPO, bis die Polizei da is.

Du meinst sicher nicht die StPO sondern das StGB (§127).

http://www.arsmartialis.com/recht/notwehr.html

Gruß
R.

Nö, recht hatter schon lies mal richtig ot
ot

Hab ich, glaub mir

Anders ist es aber auch so :
dass Jeder den Bankräuber „verhaften“ darf, siehe
StPO, bis die Polizei da is.

… die StPO gibt m. E. einen Normalbürger nicht das Recht, jemanden vorläufig festzunehmen.
Dafür gibt es eben besagten Jedermannparagraph des StGB.
Sollte ich mich irren, nenn mir bitte mal den / die §§

Gruß
R.

Willst Du nicht begreifen oder brauchst Du eine Brille???
Es steht geschrieben: „§ 127 SSSSSSSSttttttttttttPPPPPPPOOOOOOOOOOOO“!
Also, nachlesen, verstehen und gut is…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Es gibt den sogenannten „Jedermannparagraphen“ nur in der StPO. §127 StPO heißt nicht umsonst „Vorläufige Festnahme durch Jedermann“. Das Notwehrrecht des StGB gibt niemandem die Berechtigung jemanden festzuhalten.

mfG Andi

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Willst Du nicht begreifen oder brauchst Du eine Brille???
Es steht geschrieben: „§ 127
SSSSSSSSttttttttttttPPPPPPPOOOOOOOOOOOO“!
Also, nachlesen, verstehen und gut is…

Was hast Du denn für ein Problem?
Nutzt Du dieses Forum um irgendwelche angestauten Frustrationen
an anderen auszulassen.
Mein Gott, an so einen niveaulosen www-ler bin ich ja noch nie geraten.

Ich denke, ich habe mich hier sehr sachlich geäußert.
Und das erwarte ich auch von anderen Forumsteilnehmern.
Sollte mir dabei ein Fehler unterlaufen, gut. Aber DIES ist sicherlich nicht die Art zu antworten.

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Es gibt den sogenannten „Jedermannparagraphen“ nur in der
StPO. §127 StPO heißt nicht umsonst „Vorläufige Festnahme
durch Jedermann“. Das Notwehrrecht des StGB gibt niemandem die
Berechtigung jemanden festzuhalten.

mfG Andi

Danke für den Hinweis; habe mich geirrt.
Schön, dass es hier auch sachliche Diskussionsteilnehmer wie Dich gibt.

Gruß und schönen Sonntag

R.

Danke für den Hinweis; habe mich geirrt.

Das kann jedem mal passieren :wink: - lustig ist nur, dass Du den § 127 StPO in Deinem Link von oben soger drin hast…

Thema is durch…

M.

Was hast du denn für ein Problem?