welcher Grad einer Schwerbehinderung ist notwendig, um mit einer Schwerbehinderung vorzeitig (z.B. schon mit 60 statt mit 63) ohne Abzüge bzw. mit maximal 7,2 % in den Ruhestand zu gehen? Müssen das
100 % sein oder „reichen“ schon z.B. 60%?
Hallo,
danke Dir für Deine schnelle Antwort.
Entschuldige, wenn ich noch mal nachhake, denn Du schreibst „m.E.“
Heißt das, daß Du es nicht sicher weißt?
Ist Dir bekannt, wo ich das nachlesen könnte, um sicher zu gehen?
Ich konnte nur Einblick nehmen in das Beamtengesetz von Ba-Wü
(§52), wonach ein Schwerbehinderter mit Vollendung des 60.
Lebensjahres auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden kann.
Bundesvorschriften und Bestimmungen anderer Länder dürften
ähnlich lauten.
vielleicht noch eine kleine Anmerkung. Beamter ist ja nicht gleich Beamter - insb. bei unserer föderalen Länderstruktur.
Die Grundlagen für die Gesetzgebung in den Ländern (und dem Bund für die Bundesbehörden) ergibt sich aus dem Beamtenstatusgesetz --> http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/
Die Länder erlassen dann (unter Beachtung des Rahmens) eigene Gesetze zur Besoldung und Versorgung.
Frag mal bei deinem Personalrat nach, der kann dir sicher weiterhelfen - oder (aber das dauert meist länger) bei dem Amt, dass für die Auszahlung der Bezüge zuständig ist. Die können dir sogar eine genaue Berechnung vornehmen…