Beamter sein

Hallo!
Ich muss mal wieder Fragen stellen, da ich grad nicht weiter weiß:

  1. Man kann bei der Stadt die Ausbildung als „Verwaltungswirt“ machen.
    Kann mir hierzu jemand
    a) Tipps für das Bewerbungsgespräch
    b) Infos zum Gehalt (während der Ausbildung und danach)

geben?

  1. Ab wann wird man in ein festes Beamtenverhältnis übernommen bzw. gibt es das überhaupt noch in der Form?

  2. Wenn man dann intern wechseln würde und sich auf eine Stelle bewerben würde, (z.B. Sekretärin) bleibt man dann Beamter? Bekäme man dieselben Bezüge? Etc. - was ändert sich - was bleibt gleich? Ist man weiterhin privat versichert usw…???

Danke!

Hallo Annabella,

Hallo!
Ich muss mal wieder Fragen stellen, da ich grad nicht weiter
weiß:

  1. Man kann bei der Stadt die Ausbildung als „Verwaltungswirt“
    machen.

Du meinst wahrscheinlich Diplom-Verwaltungsfachwirt, bzw. dürfte das jetzt ein Bachelor Studiengang sein.

Kann mir hierzu jemand
a) Tipps für das Bewerbungsgespräch

Hierzu findest du eventuell Infos auf den Internetseiten der Stadt oder des Kreises.

b) Infos zum Gehalt (während der Ausbildung und danach)

geben?

Die Infos solltes du auch auf der Homepage der Stadt oder Gemeinde finden. Auf der Homepage meiner Stadt steht folgendes:

Für die dreijährige Ausbildungszeit (Vorbereitungsdienst) werden Sie zur Beamtin / zum Beamten auf Widerruf in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis beim Kreis XXX berufen.

Sie erhalten Brutto-Anwärterbezüge in Höhe von 891 € pro Monat .
Nach der Ausbildung verdient beispielsweise ein/e 21-jährige/r ledige/r Beamtin/Beamter ca. 1916 € brutto monatlich. Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Zu Aufwendungen in Krankheitsfällen erhalten Sie Beihilfen in Höhe von 50 v.H., darüber hinaus müssten Sie selbst für Ihren Krankenversicherungsschutz sorgen.

  1. Ab wann wird man in ein festes Beamtenverhältnis übernommen
    bzw. gibt es das überhaupt noch in der Form?

Ja, das gibt es noch. Wie lange die Anwartschaft dauert, weiß ich nicht hundertprozentig.

  1. Wenn man dann intern wechseln würde und sich auf eine
    Stelle bewerben würde, (z.B. Sekretärin) bleibt man dann
    Beamter? Bekäme man dieselben Bezüge? Etc. - was ändert sich -
    was bleibt gleich? Ist man weiterhin privat versichert
    usw…???

Das kommt darauf an wie die Stelle „dotiert“ ist. Näheres kann dir wahrscheinlich ein Beamter beantworten. Ich bin da nicht so ganz im Thema.

Danke!

Gruß

Samira

Hallo Annabella,

um deine Fragen beantworten zu können, solltest du noch Folgendes angeben:
-Bundesland
-Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt(in) (Vorausetzung mind. Realschulabschluß) oder
-Ausbildung zum Dipl. Verwaltungsfachwirt (FH) (Vorausetzung Fachhochschulreife)

dann kann man dir auch sagen, wieviel du verdient ect.

Zum anderen, wenn du als Beamtin in der allg. inneren Verwaltung (Stadtverwaltung, Landkreis oder Regierungsbezirk) kannst du überall eingesetzt werden und dich auf verschiedene entsprechend für deine Gehaltsstufe passende Stellen bewerben bzw besetzt werden.
Ich habe z. B. ganz am Anfang Kostenerschließungbeitragssatzungen (Baurecht) geprüft, danach war ich in der Personalverwaltung für Grund- und Hauptschullehrer beschäftigt, seit ein paar Jahren bin ich im Jugendamt und berechne Unterhaltsansprüche von Kindern, und ich weiß jetzt noch nicht wohin es mich in ein paar Jahren verschlagen wird…
Spannend…
grüße
dragonkidd

Hallo!

Bundesland: NRW
Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt

Die Frage ist:
Was passiert mit einem Beamten, der sich eben auf eine „schlechtere“ Stelle bewirbt? Also auf eine, auf die sich auch jeder Angestellte der Stadt bewerben kann? (zum Beispiel Vorzimmerdame bzw. Sekretärin etc…)
Bleibt er dann Beamter und wie schaut es dann mit dem Gehalt etc. aus?

Hallo,

meinst du die Weiterbildung http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…?
Dann hättest du davor eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte absolviert.
oder hast du ein Studium an einer FH absolviert?
Schau bitte nochmals dein Abschlußzeugnis bzw. deine Diplomurkunde genau an.

Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Hallo Annabell,

Die Frage ist:
Was passiert mit einem Beamten, der sich eben auf eine
„schlechtere“ Stelle bewirbt? Also auf eine, auf die sich auch
jeder Angestellte der Stadt bewerben kann? (zum Beispiel
Vorzimmerdame bzw. Sekretärin etc…)
Bleibt er dann Beamter und wie schaut es dann mit dem Gehalt
etc. aus?

Du kannst Dich als Beamter nur auf s.g. „Beamtenstellen“ bewerben, die auch als solche im Stellenplan der Stadt, des Landes usw. ausgewiesen sind. Angestelltenstellen dürfen nicht mit Beamten besetzt werden.

Im Beamtengesetz ist sinngemäß verankert, dass Beamten eine seiner Besoldung entsprechenden Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden muss.

Daher sieht es glaub ich schlecht aus, mit einer hohen Besoldung als Sekretärin zu arbeiten, das hab ich auch noch nie gehört bzw. gesehen.

Gruß
Nessa

Okay…

Ich war mir nicht sicher, ob Beamte sich nicht doch auf solch eine Stelle bewerben dürften… Aber jetzt wurde ich aufgeklärt, ich danke vielmals :smile: