Beamter + Sozialhilfte ?

HI - das gibt es doch NICHT?
Anscheinend DOCH.

Also: Wenn einem Beamten gekündigt wird, wenn er also SUSPENDIERT ist, dann bekommt er anscheinend KEIN ARBEITSLOSENGELD.
Stimmt das? oder:
Wer weiss MEHR?

Vielen Dank
webbe

Hallo!

Natürlich bekommt er kein Arbeitslosengeld!! Woher auch? Ihr wißt doch alle, daß Beamte Nassauer sind und nichts bezahlen. Finanzbeamte nicht mal Steuern! Warum auch? An den Arbeitgeber auch noch Steuern abführen?? So weit kommt das noch!

Es gibt aber Suspendierungen, da wird ein Teil des Gehaltes oder auch alles weitergezahlt. Der Schlawiner ist schließlich Beamter und die läßt der Staat nie allein. Höchstens wenn er kriminell wird oder gegen den Staat arbeitet oder Nichtbeamten in ihrem Beamtenfach helfen. Wie z.B. beim Finanzamz oder beim Bauamt Schmiergeld nehmen oder, oder, oder.

Bekommt ein Beamter nichts mehr, ist er auch kein Beamter mehr, dann ist er Beamter a.D. und kann Sozialhilfe beantragen, warum auch nicht??
Nichts zu Danken
Werner

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Hiho

ja das stimmt leider. Das gilt aber noch nicht sehr lange. Das Gesetz wurde, glaub ich, erst letztes Jahr beschlossen.

MfG

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Hallo MfG

Beamte bekamen noch nie Arbeitslosengeld!! Dann hätten sie Arbeitslosenversichert sein müssen!

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HI MOGLI + Werner!

Das Gesetz ist schon neu, denn suspendierte Beamte bekamen Arbeitslosengeld.
Es stimmt ABER auch, dass es Suspendierungen gibt, da wird ein Teil des Gehaltes oder auch alles weitergezahlt.

Die Frage ist:
wie stellt man es geschickt an, dass man - wenn man wg. gravierender Meinungsverschiedenheiten mit den Obersten der Behörde suspendiert wird - entweder weiterhin seinen Gehalt oder - auf jeden Fall - die volle Höhe des bisherigen Gehalt vom Arbeitsamt oder Sozialamt erhält?

Mfg

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Das Gesetz ist schon neu, denn suspendierte Beamte bekamen
Arbeitslosengeld.

Beamte bekamen noch nie Arbeitslosengeld, da sie sich auch nicht bei der Arbeitslosenversicherung versichern konnten.
Wo kommen bloß immer diese blödsinnigen Vermutungen und Tatsachen über Beamte her??
Ein Beamter, der aus irgendwelchen Gründen entlassen wurde, fiel und fällt ins soziale Loch. Das heißt er geht zur Sozialhilfe.

Hi, Beamte werden nach dem Alimentationsprinzip behütet und gehegt. Wenn nun einem g r o b e Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, wird ihm die Bestallungsurkunde weggenommen und die Beamtenwürde und die damit verbundenen Rechte werden aberkannt, kann n langer Weg sein, wenn der den richtigen Rechtsverdreher hat, kriegt der Staat ihn nicht raus aus dem Beamtenstatus,
Tschüß

Hi,

warum brüllst Du so?
Zur Frage: Bemate bekommen kein Erbeitslosengeld. Arbeitslosengeld ist Versicherungsleistung. Versicherungsleistungen erhalten aber (nach einer Wartezeit) nur diejenigen, die vorher in die Versicherung eingezahlt haben.
Weiter unten hast Du gefragt was jemand tun könne, der wegen Meinungsverschiedenheiten suspendiert sei, und wie er sein volles Gehalt weiter beziehe. Da bleibt mir ehrlich gesagt die Spucke weg.
Erstens wird niemand wegen Meinungsverschiedenheiten suspendiert. Da muß er schon schwerwiegende Dienstvergehen begangen haben. Wie Zum Beispiel der Kölner Justizvollzugsbeamte, der mit Häftlingen jahrelang Drogen gedealt hat.
Zweitens sehe ich keinen Grund warum ein solcher Mann keine finanziellen Nachteile haben sollte.

Max

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Beamte bekamen noch nie Arbeitslosengeld!! Dann hätten sie
Arbeitslosenversichert sein müssen!

HI MOGLI + Werner!

Das Gesetz ist schon neu, denn suspendierte Beamte bekamen
Arbeitslosengeld.
Es stimmt ABER auch, dass es Suspendierungen gibt, da wird ein
Teil des Gehaltes oder auch alles weitergezahlt.

Die Frage ist:
wie stellt man es geschickt an, dass man - wenn man wg.
gravierender Meinungsverschiedenheiten mit den Obersten der
Behörde suspendiert wird - entweder weiterhin seinen Gehalt
oder - auf jeden Fall - die volle Höhe des bisherigen Gehalt
vom Arbeitsamt oder Sozialamt erhält?

Mfg

ALSO…Beamte bekamen noch NIE Arbeitslosengeld!

Zur Suspendierung. Es gibt zwei Arten der Suspendierung (NW):

  1. § 63 LBG: Dem Beamten kann aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten werden.

Das ist nur bis zu 3 Monaten möglich, dann wäre der Beamte automatisch wieder im Dienst, es sei denn, gegen ihn wäre das förmliche Disziplinarverfahren eröffnet worden. Er erhält volle Dienstbezüge (Grundgehalt), teilweise werden bestimmte Zulagen aberkannt (sehr kleine Summen).

  1. §§ 91, 92 DO: Im förmlichen Disziplinarverfahren kann der Beamte vorläufig des Dienstes enthoben werden, wenn ein dienstliches Bedürfnis vorliegt.

Nur wenn im Disziplinarverfahren voraussichtlich mit der Entlassung zu rechnen ist, können hier die Dienstbezüge bis zur Hälfte gekürzt werden.

Bei einer Entlassung erhält der Beamte in der Regel noch einen Unterhaltsbeitrag für einen gewissen Zeitraum, wenn er sich nicht völlig unwürdig gezeigt hat.

Mit irgendeinem „geschickten“ Verhalten kommt man da nicht weiter, schon gar nicht der Beamte, der aufgrund von „Meinungsverschiedenheiten“ suspendiert wurde…mann muss der dämlich sein, sowas gibt es nämlich NICHT!

werden kann, wird ihm die Bestallungsurkunde weggenommen und

Das heißt Ernennungsurkunde.

die Beamtenwürde und die damit verbundenen Rechte werden
aberkannt, kann n langer Weg sein, wenn der den richtigen
Rechtsverdreher hat, kriegt der Staat ihn nicht raus aus dem
Beamtenstatus,

Es gibt nicht nur Staatsbeamte, sondern auch Kommunal- und Landesbeamte.


Es geht KEINE Benachrichtigung an den Autor, wenn auf diesen Artikel geantwortet wird.

Die Frage ist:
wie stellt man es geschickt an, dass man - wenn man wg.
gravierender Meinungsverschiedenheiten mit den Obersten der
Behörde suspendiert wird - entweder weiterhin seinen Gehalt
oder - auf jeden Fall - die volle Höhe des bisherigen Gehalt
vom Arbeitsamt oder Sozialamt erhält?

Witzbold!
Seit wann bekommt man vom Arbeitsamt das volle Gehalt bezahlt???
Und vom Sozialamt schon gar nicht. Vom Sozialamt bekommt man das Existenzminimum.

Gruß,
Delia

hierfür gibt es mehrere Begriffe, dies ist ein etwas älterer, weil ich auch schon etwas älter bin.
Tschüßße

Hallo!

Natürlich bekommt er kein Arbeitslosengeld!! Woher auch? Ihr
wißt doch alle, daß Beamte Nassauer sind und nichts bezahlen.
Finanzbeamte nicht mal Steuern!

HÄ??

Warum auch? An den
Arbeitgeber auch noch Steuern abführen?? So weit kommt das
noch!

Es gibt aber Suspendierungen, da wird ein Teil des Gehaltes
oder auch alles weitergezahlt. Der Schlawiner ist schließlich
Beamter und die läßt der Staat nie allein.

HÄ??

Höchstens wenn er
kriminell wird oder gegen den Staat arbeitet oder Nichtbeamten
in ihrem Beamtenfach helfen. Wie z.B. beim Finanzamz oder beim
Bauamt Schmiergeld nehmen oder, oder, oder.

Bekommt ein Beamter nichts mehr, ist er auch kein Beamter
mehr, dann ist er Beamter a.D. und kann Sozialhilfe
beantragen, warum auch nicht??
Nichts zu Danken
Werner

Hallo Werner
ich hoffe, deine Bemerkungen sind ironisch gemeint.
Ansonsten …

(Ich möchte hier nicht in die alte Diskussion über Beamte einsteigen)

Gruß
HaWeThie

TACH AUCH (Schön so angeschieen zu werden, nicht?)

Also - Beamte zahlen nichts in die Sozialversicherung ein (auch keine Arbeitslosenversicherung). Also bekommen sie auch keine Leistungen aus derselben.
Das war schon immer so und nicht, wie du unten geschrieben hattest, seit zwei bis drei Jahren.

Seit wann wird ein Beamter wegen Meinungsverschiedenheiten suspendiert??? (Dann würde ich schon Jahre lang nicht mehr arbeiten)

Schreib doch mal den näheren Sachverhalt.

Gruß
HaWeThie

Alle haben es gemerkt, selbst der Fragesteller. Aber einer ist immer dabei, der …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mea Culpa :wink: