Beamter und gewerbe

Hallo,

hab folgende Fragen schon mal im Brett „Existenzgründung“ gestellt, man riet mir u.a. diese Fragen auch hier mal reinzustellen:

Frage: Kann ein Beamter (45 Jahre) im Vorruhestand ein Gewerbe anmelden? Wie wirkt sich das ev. auf die Pension aus?

Dank im Voraus

C.B.

Frage: Kann ein Beamter (45 Jahre) im Vorruhestand ein Gewerbe
anmelden? Wie wirkt sich das ev. auf die Pension aus?

Hallo Sebe,
die Gewerbeanmeldung selbst wirkt sich nicht auf die Pension aus, nur das, was Du damit einnimmst. Dazu müßtest Du Dich mal mit Deinem Versorgungsamt unterhalten, die können Dir das genau sagen.
Auch welchen Einschränkungen Du hinsichtlich der Art Deiner Tätigkeit unterliegst.
Grüße
Eckard.

Hi,

Frage: Kann ein Beamter (45 Jahre) im Vorruhestand ein Gewerbe
anmelden?

Grundsätzlich: JA.

Wie wirkt sich das ev. auf die Pension aus?

Da der Beamte im Vorruhestand ist, gehört er offiziell ja noch zu einer Behörde, ist also kein „echter“ Pensionär. Demzufolge ist die Anmeldung eines Gewerbes gleichzusetzen mit einer Nebentätigkeit. Er muss die Genehmigung dazu (die im nicht verwehrt werden wird) bei seinem Dienstherrn anmelden und über Einnahmen etc. Auskunft geben. Das kann auch Auswirkungen auf die Pension haben. Um welche Summen es sich da handelt, sollte der Beamte bei seiner zuständigen Personalstelle hinterfragen, wo er ja sowieso hin müsste, um die Nebentätigkeit anzumelden.

Viele Grüße
Jana