Beamtin B möchte einen Minijob ausüben. Genehmigung des Dienstherrn liegt vor.
Sie ist privat krankenversichert. Muss der Arbeitgeber des Minijobs dann auch noch Krankenversicherungsbeiträge für sie abführen?
Erwibt sie durch den Minijob Ansprüche in der Rentenversicherung (sie hat bereits ca. 48 Monate Beitragszeiten / Anwartschaftszeiten in der Rentenversicherung)?
Beamtin B möchte einen Minijob ausüben. Genehmigung des
Dienstherrn liegt vor.
Sie ist privat krankenversichert. Muss der Arbeitgeber des
Minijobs dann auch noch Krankenversicherungsbeiträge für sie
abführen?
Erwibt sie durch den Minijob Ansprüche in der
Rentenversicherung (sie hat bereits ca. 48 Monate
Beitragszeiten / Anwartschaftszeiten in der
Rentenversicherung)?
Beamtin B möchte einen Minijob ausüben. Genehmigung des
Dienstherrn liegt vor.
Sie ist privat krankenversichert. Muss der Arbeitgeber des
Minijobs dann auch noch Krankenversicherungsbeiträge für sie
abführen?
–> nein, nur die Pauschale zur Rentenversicherung (SV-Schlüssel 0500)
Erwibt sie durch den Minijob Ansprüche in der
Rentenversicherung (sie hat bereits ca. 48 Monate
Beitragszeiten / Anwartschaftszeiten in der
Rentenversicherung)?