bei derSteuer nicht, aber in manchen Versicherungen gibt es einen besonderen Tarif für den „Öffentlichen Dienst“. Du musst also nicht Beamter sein, Angestellterboder Arbeiter tuts auch.
Und wenn Du vor der Verbeamtung - tolles Wort! - Angestellter bist, dann bist Du eben auch im Öffentlichen Dienst tätig.
Wenn man Beamter wird, egal ob Polizist, Lehrer oder Verwaltungsbeamter, ist man bereits in der Ausbildung „Beamter auf Widerruf“ bis zum Ende der Ausbildung und bekommt auch dann schon für diese Zeit bei den Versicherungen den Tarif für den öffentlichen Dienst.
Hintergrund für den besseren Tarif frage bitte im Versicherungsbrett
mal nebenbei: Die Beamtentarife in den Versicherungen waren insbesondere früher mal interessant. Heute bieten die Versicherer 1001 Spezialtarife an, und da kann man oft ohne Beamtentarif besser weg kommen. Das ganze ist eher so ein Spiel mit dem Namen. Der Beamte fragt nach dem Beamtentarif, bekommt ihn und freu sich. Dass er ggf. über Alleinfahrer, Garagenparker, … auch nicht schlechter weg gekommen wäre, bekommt er nicht unbedngt mit. Auch werden die Tarifmerkmale bei „interessanten“ Kunden gerne großzügig ausgelegt, um zum Abschluss zu kommen. Ähnlich dem Beamtentarif gibt es teilweise auch einen Kirchentarif, an sich gedacht für hauptamtliche Kirchenbeschäftigte. Den bekommt man aber durchaus auch unter passenden Bedingungen als Ehrenamtlicher, …
deine Antwort ist so nicht ganz richtig. Die meisten Versicherungen handhaben es so, dass es Merkmale gibt, die die Beiträge mindern. Dazu zählen u.a. Zugehörigkeit zum Öffentlichen Dienst, Alleinfahrer, Garagenwagen, etc.
Nur weil man den ÖD-Tarif bekommt, heißt es aber nicht, dass die anderen Merkmale nicht mit angerechnet werden.
Beispiel: Ein Angestellter im ÖD hat eine Garage und ist Alleinfahrer und fährt nur 5000 km im Jahr, dann wirken sich alle diese Merkmale inklusive der ÖD-Zugehörigkeit positiv auf den Versicherungsbeitrag aus.