Hallo,
wenn ein Beamter wegen mehrerer Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren auf Bewährung verurteilt wird, hat dies ja i.d.R. dienstrechtliche Konsequenzen.
Wenn die Straftaten aber nicht im Zusammenhang mit seinem Dienst stehen, wie erfährt der Arbeitgeber überhaupt davon?
Muss das Strafgericht den Arbeitgeber darüber informieren?
Was hat es für Konsequenzen wenn das „Opfer“ dieser Straftaten den Arbeitgeber des Beamten von der Verurteilung in Kenntnis setzt?
Freundliche Grüße
Holger