Wie siehts mit Straftaten mit Bestrafung unter 90 TS aus, die
bei erstmaliger Bestrafung ja auch nicht ins Führungszeugnis
kommen?
Ist auch bereits für die Einstellung in das
Ausbildungsverhältnis eine solche STraftat (Jugendstrafe,
Strafe unter 90 TS) nicht schädlich?
Der Dienstherr bekommt ein qualifiziertes Führungszeugnis, daß man selber gar nicht zu Gesicht bekommt, es beinhaltet u.a. auch, ob die Person strafrechtlich schon mal in Erscheinung getreten ist…unabhängig von abgeschlossenen Strafverfahren…
Der zukünfitge Dienstherr erfährt auf jeden Fall davon, ob es jedoch für die Einstellung relevant ist, hängt auch davon ab, was man wird: Lehrer oder Polizist…
Kann der Dienstherr wirklich ins Bundeszentralregister schauen
oder reicht denen sowohl bei der Einstellung ins
Ausbildungsverhältnis, als auch bei einer evtl. Kontrolle
während der Ausbildung, als auch vor der Verbeamtung auf
Lebenszeit ein Blick ins Führungszeugnis?
Während des Beamtenverhältnisses -egal ob AZuBi oder schon auf Lebenszeit- erfährt der Dienstherr nicht durch das Führungszeugnis, was läuft, sondern der Dienstherr wird bereits durch den Staatsanwalt informiert, wenn der Beamte angeklagt wird.
Der Dienstherr braucht da kein Führungszeugnis mehr.
Da bekommt man eher einen Anruf vom Disziplinarvorgesetzten…
grüße
miamei