Beamter werden mit Vorstrafe?

Hallo,

wird man in die Ausbildung zum Beamten aufgenommen, wenn man eine Vorstrafe hat, die zwar im Bundeszentralregister eingetragen ist, aber nicht im Führungszeugnis, weil es bsp. eine Jugendstrafe oder Geldstrafe unter 90 TS ist?

Was passiert, wenn man während der Ausbildung zum Beamten eine solche geringfügige Straftat begeht? Wird man dann von der Ausbildung ausgeschlossen? Ist die Verbeamtung auf Lebenszeit in Gefahr oder kann man diese Verbeamtung auf Lebenszeit solange hinauszögern, bis die Straftat aus dem Bundeszentralregister wieder gelöscht ist?

MfG
yxcvbnm1989

Hi,

kommt darauf an…

Wenns eine Jugendstrafe ist, die im Führungszeugnis nicht auftaucht, ist sie für die Verbeamtung nicht schädlich,
wenn man eine Straftat begeht, -die nicht unter § 24 BeamtStG fällt- während der Ausbildung, kann man sicherlich seine Ausbildung beenden, nach der Aushändigung des Abschußzeugnisses ist man immer in jedem Fall, egal ob Straftat oder Jahrgangsbester kraft Gesetzes automatisch entlassen.

Ob man dann gleich eine Einstellungsurkunde bekommt oder dann arbeitslos auf der Strasse steht, hängt vom Dienstherrn ab…
Kein Dienstherr muß einen Beamten nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes übernehmen …

Für alle Beamten, egal ob Anwärter, Beamter auf Probe oder Lebenszeitbeamter gilt § 24 BeamtStG: http://bundesrecht.juris.de/beamtstg/__24.html

Grüße
miamei

Hallo,

kommt darauf an…

Wenns eine Jugendstrafe ist, die im Führungszeugnis nicht
auftaucht, ist sie für die Verbeamtung nicht schädlich,

Wie siehts mit Straftaten mit Bestrafung unter 90 TS aus, die bei erstmaliger Bestrafung ja auch nicht ins Führungszeugnis kommen?
Ist auch bereits für die Einstellung in das Ausbildungsverhältnis eine solche STraftat (Jugendstrafe, Strafe unter 90 TS) nicht schädlich?

wenn man eine Straftat begeht, -die nicht unter § 24 BeamtStG
fällt- während der Ausbildung, kann man sicherlich seine
Ausbildung beenden, nach der Aushändigung des
Abschußzeugnisses ist man immer in jedem Fall, egal ob
Straftat oder Jahrgangsbester kraft Gesetzes automatisch
entlassen.

Kann der Dienstherr wirklich ins Bundeszentralregister schauen oder reicht denen sowohl bei der Einstellung ins Ausbildungsverhältnis, als auch bei einer evtl. Kontrolle während der Ausbildung, als auch vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ein Blick ins Führungszeugnis?

Wie siehts mit Straftaten mit Bestrafung unter 90 TS aus, die
bei erstmaliger Bestrafung ja auch nicht ins Führungszeugnis
kommen?
Ist auch bereits für die Einstellung in das
Ausbildungsverhältnis eine solche STraftat (Jugendstrafe,
Strafe unter 90 TS) nicht schädlich?

Der Dienstherr bekommt ein qualifiziertes Führungszeugnis, daß man selber gar nicht zu Gesicht bekommt, es beinhaltet u.a. auch, ob die Person strafrechtlich schon mal in Erscheinung getreten ist…unabhängig von abgeschlossenen Strafverfahren…

Der zukünfitge Dienstherr erfährt auf jeden Fall davon, ob es jedoch für die Einstellung relevant ist, hängt auch davon ab, was man wird: Lehrer oder Polizist…

Kann der Dienstherr wirklich ins Bundeszentralregister schauen
oder reicht denen sowohl bei der Einstellung ins
Ausbildungsverhältnis, als auch bei einer evtl. Kontrolle
während der Ausbildung, als auch vor der Verbeamtung auf
Lebenszeit ein Blick ins Führungszeugnis?

Während des Beamtenverhältnisses -egal ob AZuBi oder schon auf Lebenszeit- erfährt der Dienstherr nicht durch das Führungszeugnis, was läuft, sondern der Dienstherr wird bereits durch den Staatsanwalt informiert, wenn der Beamte angeklagt wird.
Der Dienstherr braucht da kein Führungszeugnis mehr.

Da bekommt man eher einen Anruf vom Disziplinarvorgesetzten…

grüße
miamei

Hallo,

Der zukünfitge Dienstherr erfährt auf jeden Fall davon, ob es
jedoch für die Einstellung relevant ist, hängt auch davon ab,
was man wird: Lehrer oder Polizist…

Wo wirds denn strenger gesehen, weil grad das Beispiel Polizist und Lehrer aufgeführt wird?
Wie hoch sind denn die Chancen, dass man deswegen nicht eingestellt, übernommen, verbeamtet wird, bei einem ganz normalen Verwaltungsbeamten?

Während des Beamtenverhältnisses -egal ob AZuBi oder schon auf
Lebenszeit- erfährt der Dienstherr nicht durch das
Führungszeugnis, was läuft, sondern der Dienstherr wird
bereits durch den Staatsanwalt informiert, wenn der Beamte
angeklagt wird.
Der Dienstherr braucht da kein Führungszeugnis mehr.

Da bekommt man eher einen Anruf vom Disziplinarvorgesetzten…

Den Anruf bekommt man dann weswegen, was können die Folgen sein, wenn nicht Entlassung?