Hallo,
Frage: Kann ein Beamter (45 Jahre) im Vorruhestand ein Gewerbe anmelden? Wie wirkt sich das ev. auf die Pension aus?
Dank im Voraus
C.B.
Hallo,
Frage: Kann ein Beamter (45 Jahre) im Vorruhestand ein Gewerbe anmelden? Wie wirkt sich das ev. auf die Pension aus?
Dank im Voraus
C.B.
Hallo!
Kann ein Beamter (45 Jahre) im Vorruhestand ein Gewerbe
anmelden?
Auch der im anstrengenden Staatsdienst völlig verschlissene Pensionsempfänger darf selbstverständlich ein Gewerbe anmelden. Schließlich ist die Existenz als Selbständiger längst nicht so aufreibend wie ein Beamtenjob. Wer z. B. körperlich nicht mehr in der Lage ist, auf einem Verwaltungssessel zu sitzen, kann sich ohne weiteres als Gerüstbauer betätigen
. Spaß beiseite. Ein Gewerbe anmelden darf jeder. Grenzen gibt es nur für einige genehmigungspflichtige Tätigkeiten oder falls eine Eintragung in die Handwerksrolle Voraussetzung zur Berufsausübung ist.
Wie wirkt sich das ev. auf die Pension aus?
Weiß ich nicht. Vermutlich aber überhaupt nicht, denn der Beamte verzehrt ja nur im Schweiße seines Angesichts ehrlich erworbenen Ansprüche *hüstl*. Du solltest diese Frage sicherheitshalber noch einmal im Brett „Ämter und Behörden“ wiederholen.
Gruß
Wolfgang