Beamtin auf Lebenszeit?

Meine Verbeamtung auf Lebenszeit steht bald an und mich würde interessieren ob die nur die Zeit ab der Ernennung zur Beamtin auf Probe beurteilen dürfen oder auch die Zeit während der Beamtin auf Widerruf? Im persönlichen Gespräch wurde mir gesagt, dass ich in den 3 Jahren seit dem ich zur Beamtin auf Probe ernannt wurde, 26 Fehltage hatte. Der Amtsarzt hatte mich aber auch nach meinen Fehlzeiten in der Ausbildung angesprochen. Jetzt bin ich verunsichert, dass die Fehltage aus der Ausbildung mir jetzt das Genick brechen.