Beamtin in Elternzeit - Familienversicherung?

Hallo Leute,
ich habe eine etwas kompliziertere Frage.
Ich bin zur Zeit Lehramtsreferendarin in Elternzeit, da mich zu Beginn meines Referendariat aus gesundheitlichen Gründen keine private Krankenversicherung aufnehmen wollte, musste ich freiwillig gesetzlich versicheren (sehr teuer). Da ich jetzt nur noch Elterngeld von 600 € bekomme und ich nicht weiter viel Geld für meine freiwillige Versicherung zahlen möchte. Wollte/Habe ich mich jetzt über mein Mann familienversichert (AOK). Nach langem hin und her und unwissenden AOK-Mitarbeiterinnen habe ich vor kurzen meine Krankenkassenkarte für die Familienversicherung bekommen. Jetzt wollte ich mich bei meiner alten freiwilligen Vers. (BKK) abmelden und die sagen mir, dass das so gar nicht möglich wäre, dass ich als Beamtin auf Widerruf während meiner Elternzeit nicht bei meinen Mann mit in die Versicherung kann, da ja noch ein Arbeitsverhältnis besteht. Jetzt ist die Frage, warum hat mich die AOK so familienversichert (unwissende Mitarbeiter)? Nicht, dass die nach kurzer Zeit ankommen und doch einen Beitrag von mir haben wollen, ich sogar was zurückbezahlen muss oder ob überhaupt ein richtiges Versicherungsverhältnis besteht.
Die AOK hat sich nämlich anfangs daran gestört, dass ich nicht wie üblich als Beamtin eine PKV habe.
Kann mir vielleicht einer sagen, ob die Familienversicherung so überhaupt möglich ist oder ob ich doch noch mal mit der Versicherung sprechen muss??
Vielen Dank schon mal…

ratlose Beamtin

Hallo,
solange der Status „Beamtin“ gilt, ist die Familienversicherung ausgeschlossen - ich sehe die Familienversicherung bei der AOK als falsch an.
Gruss
Czauderna

Ja, vom Grundsatz richtig.

Aber

Sie muss sich freiwillig weiterversichern, da sie ja nicht pflichtversichert war. Aber zu welchem Beitrag ? Elterngeld ist kein beitragspflichtiges Einkommen; halbes Einkommen Ehemann auch nicht massgebend, da er ja GKV-versichert ist. Mindestbeitrag wäre eine Möglichkeit, aber in der Praxis sollen das manche Kassen beitragsfrei machen.

Im Ergebnis also wie Familienversicherung.

Hätte sie sich doch besser privat versichern sollen ?

Gruss

Barmer

Hätte sie sich doch besser privat versichern sollen ?

Das ist doch an Vorerkrankungen gescheitert.

Hallo,

Privatversicherung ist bei Wechsel zum Beamten auf Probe über die Öffnungsklausel mit einem max.Zuschlag von 30 % möglich.

https://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/oe…

Gruß Merger

Da irrst Du leider…
Hallo,

Privatversicherung ist bei Wechsel zum Beamten auf Probe über
die Öffnungsklausel mit einem max.Zuschlag von 30 % möglich.

Die Öffnungsklausel gilt für Beamte z.A…Nicht für Referendare/Anwärter!
Gruß J.K.

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Jou,

aber das war doch nicht das Thema.

Gruss

Barmer

Hallo - Du musst den Text richtig lesen.

die Öffnungsklausel gilt für Beamte auf Probe bzw. Beamte auf Lebenszeit. Also beim Wechsel von B.a.W auf B.a.P. möglich.

den Begriff Beamte zur Anstellung gibt es schon lange nicht mehr.

Gruß Merger