ich habe eine Frage und zwar:
Ich habe eine Freundin, diese ist Beamtin. Durch besondere Umstände/Missverständnisse ist diese aus der privaten KKV geflogen. Meine Frage ist nun welche Möglichkeiten gibt es für sie wieder in eine Krankenversicherung zu kommen ?
Und zweitens wie sieht es theoretisch aus, wenn sie heiratet ? Ändert sich dann ihr Status wenn der Mann gesetzlich versichert ist ?
ich würde mich über jede Antwort freuen.
Vielen Dank
Stephan
Hallo,
nach der momentanen Rechtslage hat sie als Beamtin keine Möglicjkeit
in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen, auch durch Heirat nicht.
Gruss
Czauderna
ich habe eine Frage und zwar:
Ich habe eine Freundin, diese ist Beamtin. Durch besondere
Umstände/Missverständnisse ist diese aus der privaten KKV
geflogen. Meine Frage ist nun welche Möglichkeiten gibt es für
sie wieder in eine Krankenversicherung zu kommen ?
das ist grundsätzlich nicht so einfach, zumal sich die Frage stellt, warum ist deiner Freundin gekündigt worden?
Bei manchen Krankenkassen gibt es eine Chance auf weitere Versicherung wenn z.B. ein Jahresbeitrag im Voraus bezahlt wird.
erst einmal vielen Danke für die Antworten.
ich habe leider bei der Fallschilderung einen Fehler gemacht. Meine Freundin war freiwillig in der GKV versichert und ist rausgeflogen weil sie die Beiträge nicht mehr bezahlt hat.
Beste Grüße Stephan
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ich habe leider bei der Fallschilderung einen Fehler gemacht.
Meine Freundin war freiwillig in der GKV versichert und ist
rausgeflogen weil sie die Beiträge nicht mehr bezahlt hat.
bist du sicher?
Als Beamtin hat deine Freundin Anspruch auf sogenannt Beihilfe. Die Differenzkosten kann sie über eine Beihilferestkostenversicherung bei einer Privaten absichern, aber doch nicht in der GKV.
Hi,
was macht es für einen beamten interessant in die GKV zu gehen?
ausser Vorerkrankung fällt mir kein Grund ein.
Weiss darüber aber auch nicht gut bescheid
grüsse
dragonkidd
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Hallo,
nun, zunächst muss man zwischen Landes- und Bundesbeamten unterscheiden und auch die Beihilferichtlinien der Länder
berücksichtigen. So ist es in Hessen möglich Mitglied einer
gesetzlichen Krankenversicherung zu sein und trotzdem Beihilfeanspruch
bis zu 50% des Beitrages zu erhalten.
Die bei uns versicherten Beamten gehen mit Ihren Familienagehötigen
ganz normal über Karte zum Arzt/Zahnarzt. Sie erhalten von diesem
eine Bescheinigung über die abgerechneten Gebührenziffern, wir als Kasse ergänzen den entsprechenden Euro-Wert und das ganze wird dann
bei der Beihilfestelle eingereicht und entsprechend beschieden.
Ob sich das lohnt, weiss ich nicht, sicher ist aber, dass es anscheinend einfacher und bequemer ist als eine Abrechnung mit der
PKV - Da Beamte für ihre „Knausrigkeit“ (kleiner Scherz) bekannt
sind, muss ja was dran sein.
Gruss
Czauderna
Vielleicht hätte sie die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Hat sie das schon versucht ? Es gibt mehrere Öffnungsaktionen der PKV, mit der sie auch bei Vorerkrankungen etc. in die PKV käme. Dazu muss man aber mehr über ihre bisherige Versicherungshistorie wissen.
Eine Heirat würde ihr nur dann etwas nützen, wenn sie gleichzeitig ihren Beruf aufgibt. Solange sie Beamtin ist, kommt sie nicht in die Familienversicherung der GKV.
Wolfgang
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Eine Wiederaufnahme in die GKV ist nicht möglich, es sei denn durch rückwirkende Zahlung der Beiträge bis zum Tag der Kündigung. Ansonsten darf die Person von keiner GKV wieder aufgenommen werden.
Die Versicherung in einer PKV ist auf jeden Fall möglich, ein Jahresbeitrag ist hier nur in den seltensten Fällen nötig. Oft genügen 6 Monatsbeiträge - wenn überhaupt SCHUFA-Einträge vorhanden sind. Sind keine harten Einträge vorhanden, ist eine Versicherung ohne Vorauszahlung sicher möglich - ordentlicher Gesundheitszustand vorausgesetzt.
Aber ACHTUNG: Wegen der Versicherungslücke drohen bei vielen Gesellschaften Wartezeiten!
Frank Wilke
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Die Versicherung in einer PKV ist auf jeden Fall möglich, ein
Jahresbeitrag ist hier nur in den seltensten Fällen nötig. Oft
genügen 6 Monatsbeiträge - wenn überhaupt SCHUFA-Einträge
vorhanden sind. Sind keine harten Einträge vorhanden, ist eine
Versicherung ohne Vorauszahlung sicher möglich - ordentlicher
Gesundheitszustand vorausgesetzt.
Hängt von der Versicherung ab. „Wir“ fragen z.B. nicht nach der Schufa-Auskunft!
Aber ACHTUNG: Wegen der Versicherungslücke drohen bei vielen
Gesellschaften Wartezeiten!
Ausweg: Wartezeiterlass durch ärztl. Untersuchung.
Die Versicherung in einer PKV ist auf jeden Fall möglich, ein
Jahresbeitrag ist hier nur in den seltensten Fällen nötig. Oft
genügen 6 Monatsbeiträge - wenn überhaupt SCHUFA-Einträge
vorhanden sind. Sind keine harten Einträge vorhanden, ist eine
Versicherung ohne Vorauszahlung sicher möglich - ordentlicher
Gesundheitszustand vorausgesetzt.
Hängt von der Versicherung ab. „Wir“ fragen z.B. nicht nach
der Schufa-Auskunft!
Stimmt ja, wird fast nur bei Selbständigen gemacht, aber manchmal auch sogar bei Angestellten/Beamten die Bonität geprüft wird.
Aber ACHTUNG: Wegen der Versicherungslücke drohen bei vielen
Gesellschaften Wartezeiten!
Ausweg: Wartezeiterlass durch ärztl. Untersuchung.
Richtig, aber meine Theorie: Ärzte finden immer was, um dem Pharmakonzern was gutes zu tun, der Ihre Praxissoftware gesponsort hat!