Moin Moin,
kann ein (ehemaliger) Vermieter, ein Jahr nach Auszug und Übergabe plötzlich mit neuen Mängeln kommen und Aussicht auf Erfolg haben, dafür Schadenersatz beim ehemaligen Mieter durchzusetzen? Z.B. Schimmel hinter den Tapeten, Verschmutzungen etc.? Wie wird berücksichtigt, dass der Mieter immerhin die ganze Zeit nach dem Auszug keinen Einfluss darauf hatte, was mit der Wohnung geschieht.
Kann ein ehemaliger Vermieter erfolgreich aufgrund solcher nachträglicher Mängel die Rückzahlung der Kaution verweigern?
Welche Möglichkeiten der Beweisführung hat ein solcher Mieter? Reicht das Übergabeprotokoll, wenn in dem von den Mängeln nichts stand?
Danke!
… Michael