Beanstandungen nach der Wohnungsabnahme?

Vor 14 Tagen bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Es wurde eine Wohnungsabnahme durch den vom Vermieter beauftragten Hausmeister durchgeführt. Bei der Abnahme war meine Mutter als Zeuge anwesend. Der Hausmeister hat bei der Abnahme keine Mängel festgestellt. Zu einem von mir selbst verlegtem Laminatboden fragte er nach, ob dieser wirklich in der Wohnung verbleiben solle? Fügte noch zu, das ihn dies freuen würde, da es eine Wertsteigerung der Wohnung bedeute. Im Kinderzimmer ließ ich den Teppichboden liegen, da dieser bereits bei meinem Einzug dort gelegen hatte. (Ich habe insgesamt 3 Jahre dort gewohnt)Der Hausmeister stellte auch auf ausdrücklicher Nachfrage keine Mängel fest und wollte auch kein Protokoll erstellen, mit der Begründung es sei ja alles in Ordnung. Die kompletten Schlüsel wurden übergeben. Nun habe ich ein Schreiben meines ehemaligen Vermieters erhalten, in dem er mir mitteilt ich habe das Lamitnat sowie den Teppich zu entfernen, da der neue Mieter diese nicht haben möge. Ansonsten würde er die Kaution nicht auszahlen.

Halllo Sessy,

leider hast du kein schriftlichesProtokoll der Wohnungsübernahme, aber deine Mutter als Zeugin könnte auch aureichen. Wenn der Teppichboden im LKinderzimmer schon bei deinem Einzu dort gelegen hat, müsste das in deinem Übergabeprotokoll vom Einzug vermerkt sein - ds musst du auf keinen Fall ändern. Mit einer Versicherung an Eides statt über die Aussagen des Hausmeisters sollte der Fall im Wohnzimmer auch ereledigt sin. Das Argument, dass dem neuen Mieter es nicht zusagt, i8m Kinderzimmer Teppichboden und im Wohnzimmer Laminat zu haben kann der Vermieter nicht anführen. Wenn keine Mängel zu beanstanden sind, muss er die Kaution ohne Abzüge aber mit Zinsen wiedere auzahlen.
LG
clc

Hallo,
kann man denn den Hausmeister als Zeugen angeben? Ansonsten würde ich mich an den örtlichen Mieterschutzverein wenden.

Gruß
chrissixyz

Hallo sessy,es war wohl ein Fehler kein Protokoll zu erstellen.Dann wäre der Fall eindeutig gewesen.Ob deine
Mutter als Zeuge genügt kann ich nicht mit Sicherheit
sagen.Bitte den Vermieter mit dem Hausmeister zu einem
Gespräch.Je nachdem wie das Gespräch ausgeht mußt Du
entscheiden welche Schritte Du unternimmst.Bei negativen
Ausgang hast Du die Möglichkeit die NRW-Verbraucherzentrale,den Deutschen Mieter Bund(DMB)oder
den zuständigen Schiedsmann zu kontaktiern.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.

Guten Tag,
nun, wenn die Wohnungsabnahme ohne Beanstandung gelaufen ist und Sie eine Zeugin dafür haben, wird der Vermieter wohl Laminat und Teppich selbst entfernen müssen. Für den Teppich wären Sie sowieso nicht zuständig, wenn er schon bei Ihrer Wohnungsübernahme verlegt war. Dann ist er Eigentum des Vermieters und sie hätten ihn so oder so nicht entfernen müssen.
Nur weil der Vermieter nun neue Mieter hat, die eine andere Wohnungsausstattung wünschen, kann er nicht Sie dafür verantwortlich machen. Er hat die Wohnung ja durch seinen Vertreter unbeanstandet abnehmen lassen.
Für die Zukunft: ein Übergabeprotokoll ist immer zu empfehlen und kann auch vom Mieter erstellt werden. Beide Parteien und unterschreiben es dann und bekommen je ein Exemplar.
Weisen Sie die Forderungen des Vermieters zurück, verweisen Sie auf die Zeugin, setzen Sie eine Frist von 14 Tagen zur Überweisung der Kaution inkl. der Sparbuch-Zinsen für 3 Jahre auf Ihr Konto und lehnen Sie sich zurück.
Grüße,
Ela0312

Hallo sessy

würde dir raten einen Anwalt zu nehmen. Du hast ja einen Zeugen und somit sehr gute Karten.

mfg

Meiner Meinung nach macht es sich der Ex-Vermieter einwenig zu einfach. Er hat extra einen Hausmeister mit der Abnahme der Wohnung beauftrag un dieser hat keine Mängel festgestellt. Das würde ich dem Ex-Vermieter mitteilen und auch erwähnen, dass die Mutter als Zeugin dabei war und der Hausmeister kein Protokoll anfertigen wollte, da ja alles in Ordnung sei. Rechtlich würde ich das mit dem Mietervein aber noch mal abklären.

MfG
Petra0801

Sehr geehrte Fragerin herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Schreiben Sie einen Brief an den Vermieter und stellen den Sachverhalt richtig. Benennen Sie Ihre Zeugen. Leider haben Sie nichts schriftlich. Sie müssen abwarten, wie Ihr Vermieter reagiert. Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale. Die Mitarbeiter sind kompetent und helfen Ihnen erstmal kostenlos. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,
im Mietvertrag müßte der Teppich ja stehen.Alles andere steht im Mietvertrag. Dort steht auch das ich etwas wieder zu entfernen habe was nicht dem Vermieter gehört, wenn er es nicht haben will.

m.f.G.

Ciao Sessy,

bin ein bisschen spät. Fals dich meine Meinung noch interessiert: Jep ich würd den Boden entfernen, wenn de keinen Abzug von der Kaution haben möchtest.

In geschilderten Fällen wie dem deinigen geht es scheinbar eher darum, die Rückzahlung der Kaution zu drücken. Wer will schon, dass ein gut verlegter und unbeschadeter Laminatboden raus gerissen wird.

Grundsätzlich hat der Vermieter jedoch das Recht darauf zu bestehen, dass Rückgebaut wird.

Hätte es ein Protokoll gegeben, könntest darauf verweisen. Man lernt nie aus.

Immer dran denken: diplomatisch bleiben! Streiten nützt keinem was! Aber pokern lohnt!

Viel Erfolg!
g, mar

Eine Abnahme der Wohnung mit einem Hausmeister bringt immer Risiken mit sich. Man hätte auf eine Unterschrift bestehen müssen. Lag der Laminat schon ? Wenn ja müsst ihr ihn nicht entfernen ( genausowenig wie den Teppich ) Falls Nein so müsst ihr den Laminat raus machen sorry
Grüße