Beantragter Urlaub nach zurückgenommener Kündigung

Hallo,

ich habe nun folgendes Problem.
Führe es kurz stichwortartig auf.

  • Ausbildung im öffentlichen Dienst im 3. Lehrjahr
  • Im November 2010 zwei Wochen Urlaub beantragt für Mitte Januar 2012 bis Anfang Februar 2012.
  • Am 13.01.12 fristlose Kündigung ohne richtigen Grund
  • Am 27.02.12 wird Kündigung nach Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht zurückgenommen.

Jetzt habe ich die Frage was mit meinem beantragten Urlaub ist. Weil die Phase wo ich den Urlaub beantragt hatte fällt ja mitten in den Monat rein, wo ich gekündigt worden war und somit auch nicht wirklich „Urlaub“ hatte. Allerdings gilt das Arbeitsverhältnis bei einer Kündigung ja offiziell als nicht unterbrochen.

Ich hoffe mir kann geholfen werden. Danke

Hallo,
ich habe nun folgendes Problem. Führe es kurz stichwortartig auf.

  • Ausbildung im öffentlichen Dienst im 3. Lehrjahr
  • Im November 2010 zwei Wochen Urlaub beantragt für Mitte Januar 2012 bis Anfang Februar 2012.
  • Am 13.01.12 fristlose Kündigung ohne richtigen Grund
  • Am 27.02.12 wird Kündigung nach Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht zurückgenommen.

Jetzt habe ich die Frage was mit meinem beantragten Urlaub ist. Weil die Phase wo ich den Urlaub beantragt hatte fällt ja
mitten in den Monat rein, wo ich gekündigt worden war und somit auch nicht wirklich „Urlaub“ hatte. Allerdings gilt das Arbeitsverhältnis bei einer Kündigung ja offiziell als nicht unterbrochen.

Ich hoffe mir kann geholfen werden. Danke

Hallo,
zwei Dinge fallen mir auf:
1)Wurde Dein Urlaubsantrag denn auch genehmigt ? Hast Du das schriftlich ?
2)Dir wurde gekündigt „ohne richtigen Grund“, was heißt das ? Wie lautete die Entscheidung des Arbeitsgerichtes genau ?

Somit ergäben sich nämlich richtungsweisende Fakten, die bei der Beantwortung Deiner Fragen nützlich sind.

wenn Du auf Deinen Urlaubsantrag irgendetwas in der Hand hast (Email, unterzeichnetes Urlaubsblatt etc.) dann gehst Du damit zu Deinem Vorgesetzten und teilst ihm kurz mit, dass Du nun Deinen genehmigten Urlaub ab …antreten wirst.

Hallo, danke schon mal für deine Antwort.
Ja der wurde mir genehmigt.Bei uns läuft das alles über ein Pc Programm, wo auch unsere Arbeitsstunden drüber laufen. Da müsste alle eingetragen sein.

Mein Arbeitgeber hat zwar 2 Seite geschrieben aber da war kein Grund dabei, der eine fristlose Kündigung entsprochen hätte.
Wir waren beim Arbeitsgericht nur zum Gütetermin. Darin sagt die Richterin den Beteiligten wie das Verfahren wohl ausfallen würde. Da hat sie meinem Arbeitgeber klar gemacht, dass die richtige Gerichtsverhandlung ganz klar für mich ausgehen würde. Daraufhin hat mein AG dann die Kündigung zurückgezogen.

Hallo, danke schon mal für deine Antwort.
Ja der wurde mir genehmigt.Bei uns läuft das alles über ein Pc Programm, wo auch unsere Arbeitsstunden drüber laufen. Da

müsste alle eingetragen sein.

Mein Arbeitgeber hat zwar 2 Seite geschrieben aber da war kein Grund dabei, der eine fristlose Kündigung entsprochen hätte.
Wir waren beim Arbeitsgericht nur zum Gütetermin. Darin sagt die Richterin den Beteiligten wie das Verfahren wohl ausfallen

würde. Da hat sie meinem Arbeitgeber klar gemacht, dass die richtige Gerichtsverhandlung ganz klar für mich ausgehen würde. Daraufhin hat mein AG dann die Kündigung zurückgezogen.

Hallo,
nun, dann informiere auf alle Fälle Deinen Vorgesetzten schriftlich darüber, dass Du ab dem Tag …nun Deinen 14 tägigen, bereits genehmigten Urlaub antreten wirst und folglich erst wieder am …an Deinem Arbeitsplatz sein kannst.
Das „Schriftlich“ ist wegen der Nachweisbarkeit wichtig. Kannst Du ´aus dem PC-Programm die Genehmigung audrucken ? wäre vorteilhaft, glaub mir !
Bei Aldi kam mir zu Ohren, kann man seine geleisteten Arbeitsstunden und beantragten und genehmigten Urlaubs- und Zeitausgleichs-Tage NICHT ausdrucken (und dies aus ganz bestimmtem Grund !!!)
So ganz sind mir die Beweggründe des Arbeitgebers zu einer Kündigung nicht klar. Gibt es eigendlich keinen Betriebsrat - oder ist der auch nur ein „nickender Wackeldackel“ ?

Ich finde Du brauchst unbedingt Gefährten, Gleichgesinnte und Beistand direkt an Deinem Arbeitsplatz ! Du hast zwar die erste Runde positiv überstanden, aber wenn die Dich weghaben wollen, werden sie es weiter versuchen…!
Wie wäre es mit Gewerkschaft, oder mit kostenloser Sprechstunde beim Amtsgericht (Beratungsstunde)oder jemand unabhängiges von aussen ?
Ich würde parallel auf alle Fälle auch schon einen Plan B oder Plan C ausarbeiten, dh. „was ist wenn…“
Die Mobbing-Rate ist im Öffentlichen Dienst mit am höchsten. Deshalb scheint eine Aussprache mit den massgeblichen Personen auf Arbeitgeberseite m.E. unbedingt und zwingend notwendig. Unterschätze das ja nicht.

es grüsst freundlich

Hallo,
ich bin mir nicht zu hundertprozent sicher,
glaube aber das der Urlaub als genommen
zu gelten ist.

LG
Holger

Hallo,

ich kann jetz zwar mangels Kenntnis keine Normen o.Ä. zitieren, da ich mich im TVöD noch nicht so auskenne. Dafür hoffe ich, dass du andere kompetente Hilfe bekommst.

Dass ein vorher beantragter Urlaub dann während dieser unrechtmäßig gekündigten Zeit automatisch als angetreten gilt, kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde davon ausgehen, dass du weiterhin Anspruch auf diese Urlaubstage hast, verweise aber trotzdem auf kompetentere Helfer :smile:

Guten Tag, PeterZwegert,

unabhängig von Art der Kündigung und Kündigungsgrund stehen dem Auszubildenden sämtliche Leistungen wie z. B. dem Restgehalt, dem Resturlaub und ein ordentliches Arbeitszeugnis zu.

Beantragter Urlaub, insbesondere Jahresurlaub für das Jahr 2012, der bereits gewährt ist, verfällt bei einer gewonnenen Kündigungsschutzklage also nicht und kann auch eingefordert werden.

Die Rücknahme der Kündigung vor dem Arbeitsgericht sehe ich daher nach meiner Auffassung ähnlich wie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, d. h. Arbeitsverhältnis läuft weiter, als hätte es die Kündigung gar nicht gegeben.

Nun hoffe ich, etwas weiter geholfen zu haben und wünsche viel Erfolg.

Viele Grüße,
Paragraf X.

Hallo,
wenn ich davon ausgehen kann, dass Du vom 13.1. bis 27.2.12 zwangsweise nicht gearbeitet hast und von da an wieder am Arbeitsplatz warst, dann wurde der beantragte Urlaub nicht genommen.
MfG
KKl

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

  • Ausbildung im öffentlichen Dienst im 3. Lehrjahr
  • Im November 2010 zwei Wochen Urlaub beantragt für Mitte
    Januar 2012 bis Anfang Februar 2012.
  • Am 13.01.12 fristlose Kündigung ohne richtigen Grund
  • Am 27.02.12 wird Kündigung nach Güteverhandlung vorm
    Arbeitsgericht zurückgenommen.

Jetzt habe ich die Frage was mit meinem beantragten Urlaub
ist. Weil die Phase wo ich den Urlaub beantragt hatte fällt ja
mitten in den Monat rein, wo ich gekündigt worden war und
somit auch nicht wirklich „Urlaub“ hatte. Allerdings gilt das
Arbeitsverhältnis bei einer Kündigung ja offiziell als nicht
unterbrochen.

Ich hoffe mir kann geholfen werden. Danke