Beantragung der Pflegestufe

Wenn man eine Pflegestufe beantragt, mit der Einstufunf nicht einverstanden ist und Widerspruch einlegt, hat man dann dennoch die Möglichkeit, innerhalb weniger Monate einen „Verschlimmerungsantrag“ zu stellen? Oder gibt es hier Fristen, die besagen, dass man alle 12 Monate einen Antrag stellen kann?

Es wäre nett, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank

Sun

Hallo,
nein, Fristen gibt es keine, denn der Pflegebedarf kann sich tatsächlich sehr kurzfristig verändern. Es macht allerdings keinen Sinn einen Höherstufungsantrag zu stellen wenn der Widerspruch noch gegen die Vorbegutachtung läuft. Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich würde ein Höherstufungsantrag in diesem Fall bedeuten, dass ,man mit dem Vorgutachten dann doch einverstanden war.
Gruss
Czauderna