Beantragung eines Erbscheins notwendig?

Folgendes fiktive Szenario:

Stellen wir uns vor, ein Ehepaar hat gemeinsames Wohneigentum. Der
Eintrag im Grundbuch weist beide Eheleute zu gleichen Teilen als
Eigentümer aus. Nun verstirbt der Ehemann und hinterläßt seine
Ehefrau und ein gemeinsames, jedoch volljähriges Kind. Ein Testament
liegt nicht vor.

Müßte nun für die Änderung des Grundbucheintrags zwingend ein
Erbschein beantragt werden? Oder gäbe es auch andere Wege um diesen
„Verwaltungsakt“ der Grundbuchumschreibung OHNE Anforderung eines
Erbscheines durchzusetzen?

Gäbe es bei o.a. Szenario sonst etwas zu berücksichtigen?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihren Input.

Ihre/Eure
Streaminglady

Beantragung eines Erbscheins notwendig Ja OWT
sonst könnte ja jeder kommen und will eingetragen werden in das Grundbuch
W.P.

Hallo erstmal,

es gibt nur ein Szenario, bei dem auf die Vorlage eines Erbscheins verzichtet werden kann (nicht muss). Und zwar dann, wenn ein beim Amtsgericht hinterlegtes Testament vorhanden ist, was die Erbenstellung zweifelsfrei belegt. Ohne Testament oder mit lediglich in der heimischen Schublade liegendem Testament muss immer ein Erbschein beantragt werde.

Gruß vom Wiz

sonst könnte ja jeder kommen und will eingetragen werden in
das Grundbuch
W.P.

Erst einmal DANKE für die schnelle Antwort.
Natürlich ist mir schon klar, dass sich nicht jeder ins Grundbuch eintragen lassen kann. Es geht hier ja auch um den speziellen fiktiven Fall, dass derjenige, der annahmegemäß erbt, bereits im Grundbuch mit 50% Anteil eingetragen ist und sich der Anteil nun durch den Tod des anderen Miteigentümers per Gesetzlicher Erbfolge und in alternativen Fällen ggf. per (nicht öffentlichem) Testament erhöht.

Da stellte sich die Frage, ob der Erbschein auch dann notwendig wäre.