Hallo und guten Tag,
kann ein Kind aus erster Ehe bereits zu Lebzeiten seines Vaters einen Erbschein beantragen um seinen Anspruch gegenüber seinen Halbgeschwistern geltend zu machen?
MfG
Mafu
Nein, geerbt wird erst nach dem Tode des Erblassers und erst dann wird vom Gericht der Erbschein ausgestellt.
MfG ramses90