Beantragung eines weiteren Schengen-Visums nach Ablauf des vorherigen?

Hallo zusammen,

Ich weiß nicht recht, an wen ich mich wenden könnte oder wer mir helfen könnte, also dachte ich, ich versuche mal hier mein Glück. Eventuell kennt sich ja jemand aus.

Kurz zu meiner Situation:

Ich führe seit etwa 2 Jahren eine Fernbeziehung mit einer Frau. Sie wohnt aktuell 1 Jahr in Schottland, um dort zu studieren, kommt aber gebürtig aus Indonesien. Deshalb ist es notwendig für sie, ein Schengen-Visum zu beantragen, wenn wir uns hier in Deutschland während dieses einen Jahres treffen wollen. Ich bin gebürtiger Deutscher.

Wir haben es vor einigen Monaten geschafft, ein Schengen-Visum für sie zu beantragen, dieses wurde jedoch nur vom 12. bis 18. September ausgestellt und ist somit ab sofort abgelaufen. Wir haben uns während dieser Zeit auch hier in Deutschland getroffen. Nun wollen wir uns darum kümmern, erneut ein Visum für sie zu beantragen, dieses Mal aber einen längeren Zeitraum genehmigt bekommen für den Aufenthalt, im besten Fall mit mehrfach ermöglichter Einreise nach Deutschland.

Nun komme ich zu meinem Hauptanliegen: Ich weiß, dass es eine sogenannte 90-/180-Tage-Regelung für Schengen-Visas gibt. Dass man innerhalb von einem 180 tägigen Zeitraum, maximal 90 Tage im Schengen-Raum bzw. Deutschland verbringen kann. Ich frage mich nun allerdings, ob das eine Auswirkung auf uns hat, da ihr erstes Schengen-Visum vom 12. bis zum 18. September nun abgelaufen ist.

Ist es möglich, sich ab sofort erneut für ein Schengen-Visum zu bewerben? Und hätten wir demnach nur noch 84 Tage Gesamtaufenthalt übrig, innerhalb dieser 180 Tage? Oder bedeutet es, dass wir von nun an die 180 Tage komplett abwarten müssen, bevor wir erneut ein Schengen-Visum beantragen können?

Ich hoffe, mein Problem ist halbwegs verständlich rübergekommen… Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

Lucas

Eine rechtssichere Auskunft müsste doch bei der Stelle möglich sein wo ihr das erste Visum bestellt habt.