Schreiben vom arbeitgeber-nicht in der Lage Gehalt zu zahlen(1 Gehalt seit 1 woche offen)
1 Tag danach betriebsbedingte kündigung
keine Insolvenz angemeldet
wie kommt man trotzdem an das Insolvenzausfallgeld
Schreiben vom arbeitgeber-nicht in der Lage Gehalt zu zahlen(1 Gehalt seit 1 woche offen)
1 Tag danach betriebsbedingte kündigung
keine Insolvenz angemeldet
wie kommt man trotzdem an das Insolvenzausfallgeld
Ich kann dir nur raten ganz schnell zu einem anwalt für arbeitrecht zu gehen. soweit ich weiß bekommt man insolvenzausfall geld nur wenn auch die insolvenz angemeldet ist und auch nur ab dem tag der anmeldung. so wie ich das sehe musst du nun dein geld einklagen und auch gegen die kündigung klagen so einfach von wegen wir können nicht zahlen das geht auch nicht. such dir einen anwalt der sich hauptsächlich auf arbeitsrecht und insolvenzrecht spezialisiert hat nur der kann dir hier helfen.
Meines Wissens nach kann ein Arbeitnehmer erst dann einen Insolvenzantrag für seinen Arbeitgeber stellen wenn dieser 3 Monate mit der Lohn/Gehaltszahlung im Rückstand ist.
Insolvenzgeld kann nur in einem laufenden Insolvenzverfahren beantragt werden.
Wirst Du gekündigt, muss Du zum Arbeitsamt, wie jeder andere auch.
Sorry, aber mir zumindest ist nichts Gegenteiliges bekannt.
Gruß Frank
Schreiben vom arbeitgeber-nicht in der Lage Gehalt zu zahlen(1
Gehalt seit 1 woche offen)
Hallo medscher,
das klingt nicht gut. Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, da ich mit diesen Fragen noch nie zu tun hatte. Tut mir leid. Lieben Gruß dir., seemakrele
Nachtrag: oh da scheint sich was geändert zu haben,
lies mal hier nach, evtl. hilft Dir das weiter:
http://www.vfe.de/artikel/insolvenzgeld-sofort-beant…
lg Frank
wenn keine Insolvenz beantragt wurde kann man auch kein Insovenzausfallgeld bekommen. Aber sofort zum Arbeitsamt, die bezahlen den Lohn bis zu drei Monaten rückwirkend, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.
Gegen eine Kündigung kann man in der heutigen Zeit leider nichts machen, es gibt immer genug dir gernr bereit sind deine Arbeit mit zu erledigen, auch wenn es die besten Kollegen waren. So ist das leider Heute.
Gruß
Agnes
Hallo,
indem man das Arbeitsamt aufsucht und die letzten Verdienstbescheinigungen mitnimmt.
Es könnte das der ehemalige Arbeitgeber zur Beantragung der Insolvenz gezwungen wird, da es sich sont um eine Insolvenzverschleppung handelt.
Da es eine gewisse Zeit zur Bearbeitung braucht, bitte so früh wie möglich das Arbeitsamt aufsuchen.
Viele Grüße
Yvonn Dosse
Lieber Fragesteller,
Insolvenzgeld wird gewährt, sofern eine Insolvenz vorliegt. Keine Insolvenz, kein Insolvenzgeld.
Sie müssen sich unverzüglich arbeitssuchend melden und den ausstehenden Lohn einfordern bzw. einklagen.
hallo, kann dir leider nicht helfen.
m.f.g.horst
hallo,
es gibt mehrere möglichkeiten:
zu erst sollte man kündigungsschutzklage erheben (zum anwalt)
dann offenes gehalt einklagen.
wenn alles nichts bringt: insolvenzantrag für die firma stellen, das ist möglich.
dann kann auch insolvenzgeld gezahlt werden.
mfg
als erstes Arbeitsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, dies geht auch ohne Anwalt
sämtliche unterlagen mitnehmen
2. beim Arbeitsamt melden aber sofort
und auch dort angeben dass der Arbeitgeber das Gehalt noch nicht bezahlt hat
hallo
ich gestehe ich habe keine ahnung ! aber …
Ich würde es mit dem Schreiben vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit versuchen, die Kündigung anfechten und Gehaltsforderungen von der Bundesagentur durchfechten lassen. Auf jeden Fall arbeitssuchend melden und später dann auch arbeitslos, sonst verliert man Ansprüche.
Gruß Klaus
hallo
in diesen fall gehe am besten zum arbeitsamt die helfen dir garantiert weiter
mfg matze