Beantragung Insolvenz durch Arbeitnehmer

Schreiben vom arbeitgeber-nicht in der Lage Gehalt zu zahlen(1 Gehalt seit 1 woche offen)

1 Tag danach betriebsbedingte kündigung

keine Insolvenz angemeldet

wie kommt man trotzdem an das Insolvenzausfallgeld

Ich kann dir nur raten ganz schnell zu einem anwalt für arbeitrecht zu gehen. soweit ich weiß bekommt man insolvenzausfall geld nur wenn auch die insolvenz angemeldet ist und auch nur ab dem tag der anmeldung. so wie ich das sehe musst du nun dein geld einklagen und auch gegen die kündigung klagen so einfach von wegen wir können nicht zahlen das geht auch nicht. such dir einen anwalt der sich hauptsächlich auf arbeitsrecht und insolvenzrecht spezialisiert hat nur der kann dir hier helfen.

Meines Wissens nach kann ein Arbeitnehmer erst dann einen Insolvenzantrag für seinen Arbeitgeber stellen wenn dieser 3 Monate mit der Lohn/Gehaltszahlung im Rückstand ist.

Insolvenzgeld kann nur in einem laufenden Insolvenzverfahren beantragt werden.

Wirst Du gekündigt, muss Du zum Arbeitsamt, wie jeder andere auch.

Sorry, aber mir zumindest ist nichts Gegenteiliges bekannt.

Gruß Frank

Schreiben vom arbeitgeber-nicht in der Lage Gehalt zu zahlen(1
Gehalt seit 1 woche offen)

Hallo medscher,

das klingt nicht gut. Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, da ich mit diesen Fragen noch nie zu tun hatte. Tut mir leid. Lieben Gruß dir., seemakrele

Nachtrag: oh da scheint sich was geändert zu haben,
lies mal hier nach, evtl. hilft Dir das weiter:

http://www.vfe.de/artikel/insolvenzgeld-sofort-beant…

lg Frank

wenn keine Insolvenz beantragt wurde kann man auch kein Insovenzausfallgeld bekommen. Aber sofort zum Arbeitsamt, die bezahlen den Lohn bis zu drei Monaten rückwirkend, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.
Gegen eine Kündigung kann man in der heutigen Zeit leider nichts machen, es gibt immer genug dir gernr bereit sind deine Arbeit mit zu erledigen, auch wenn es die besten Kollegen waren. So ist das leider Heute.
Gruß
Agnes

Hallo,

indem man das Arbeitsamt aufsucht und die letzten Verdienstbescheinigungen mitnimmt.

Es könnte das der ehemalige Arbeitgeber zur Beantragung der Insolvenz gezwungen wird, da es sich sont um eine Insolvenzverschleppung handelt.

Da es eine gewisse Zeit zur Bearbeitung braucht, bitte so früh wie möglich das Arbeitsamt aufsuchen.

Viele Grüße
Yvonn Dosse

Lieber Fragesteller,
Insolvenzgeld wird gewährt, sofern eine Insolvenz vorliegt. Keine Insolvenz, kein Insolvenzgeld.
Sie müssen sich unverzüglich arbeitssuchend melden und den ausstehenden Lohn einfordern bzw. einklagen.

hallo, kann dir leider nicht helfen.
m.f.g.horst

hallo,
es gibt mehrere möglichkeiten:
zu erst sollte man kündigungsschutzklage erheben (zum anwalt)
dann offenes gehalt einklagen.
wenn alles nichts bringt: insolvenzantrag für die firma stellen, das ist möglich.
dann kann auch insolvenzgeld gezahlt werden.

mfg

als erstes Arbeitsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, dies geht auch ohne Anwalt

sämtliche unterlagen mitnehmen
2. beim Arbeitsamt melden aber sofort
und auch dort angeben dass der Arbeitgeber das Gehalt noch nicht bezahlt hat

hallo
ich gestehe ich habe keine ahnung ! aber …

  1. es gibt vertragliche Kündigungsfristen, die muß auch ein arbeitgeber einhalten, wenn es keine vertraglichen gibt, dann gilt die gesetzliche (irgendwie 6 Wochen zum 15. eines monats oder so …) mußte nachlesen.
  2. sofort zum arbeitsamt, aber die haben meist keine ahnung von positiver gestaltung in solchen fällen.
  3. ich würde erstmal der kündigung widersprechen - soweit du nicht in der probezeit bist, würde dann ein verfahren erforderlich werden, daß dir die zeit gibt dich schlau zu machen, auch arbeitsrechtler oder gewerkschaftsleutz haben da rechtsberatungen …
  4. ich gehe mal davon aus, daß ihr weniger als 8 leute seid, die davon betroffen sind …
  5. gestaltung liegt dann vor, wenn ihr gegen den arbeitgeber drastisch vorgeht und so verfahren einleitet auf wissentlich oder grobfahrlässig herbeigeführte Insolvenz oder so … das kann ins auge gehen, kann aber auch ganz erfolgreich werden … je nach dem wie du gestrickt bist …
  6. son arbeitgeber hat in der regel etwas zeit vor der insolvenzanmeldung … aber grundsätzlich gilt - solche kündigungen ohne ersichtlichen grund : Widerspruch einlegen und weiter zur Arbeit gehen !
    laß dich offiziell des hauses verweisen und von dem geschäftsführer oder seinem beauftragten persönlich zur tür begleiten und rauswerfen ! das ist wichtig für die spätere beweislage
    gruß
    michael

kann leider nicht weiterhelfen.
würde auf alle fälle einen Anwalt aufsuchen!

Ich würde es mit dem Schreiben vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit versuchen, die Kündigung anfechten und Gehaltsforderungen von der Bundesagentur durchfechten lassen. Auf jeden Fall arbeitssuchend melden und später dann auch arbeitslos, sonst verliert man Ansprüche.

Gruß Klaus

hallo

in diesen fall gehe am besten zum arbeitsamt die helfen dir garantiert weiter

mfg matze