Beantragung von Teilzeitarbeit

Hallo,

Wenn ein AN seit 8 Jahren in Elternzeit ist, ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis von davor noch besteht und er nun Teilzeit beantragen möchte.

Was ist dann zu beachten (Frist)?
Wie kann Teilzeit beantragt werden (Wortlaut)?
Muss die Beantragung per Brief/Einschreiben gestellt werden oder kann auch per e-mail beantragt werden?
Aus welchen Gründen kann der AG ablehnen (Kinderbetreuung)?

Wird der Teilzeit nicht zugestimmt, kommt wegen der Kinderbetreuung Vollzeit nicht in Frage.

Wird dann ein Aufhebungsvertrag geschlossen?
Muss der AG oder der AN kündigen?
Wann kann der AN mit einer Abfindung rechnen/Wie kommt der AN zu einer Abfindung (das Arbeitsverhältnis bestand schon 10 Jahre vor der 8 jährigen Elternzeit für 3 Kinder)?

Vielen Dank für eure Antworten.

27Sylvia

Hallo,

Wenn ein AN seit 8 Jahren in Elternzeit ist, ein
Vollzeit-Arbeitsverhältnis von davor noch besteht und er nun
Teilzeit beantragen möchte.

Frage 1.) Teilzeit während oder nach Beendigung der Elternzeit?
Frage 2.) Wieviele Arbeitnehmer beschäftigt der Arbeitgeber?

MfG

zu 1. Keine Teilzeit während oder nach Beendigung der Elternzeit. Nur Vollbeschäftigung davor.

zu 2. 25 Mitarbeiter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

zu 1. Keine Teilzeit während oder nach Beendigung der
Elternzeit. Nur Vollbeschäftigung davor.

Ähm … Missverständnis … meine Frage war so gemeint ob Teilzeit für während oder nach der Elternzeit beantragt werden soll.

Ach so, sorry. Die Teilzeit soll für NACH der Elternzeit gelten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was ist dann zu beachten (Frist)?

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html (da stehen auch die Fristen drin).

Wie kann Teilzeit beantragt werden (Wortlaut)?

Formlos … und Hinweise, was man reinschreiben sollte, ergeben sich auch aus obigen §.

Muss die Beantragung per Brief/Einschreiben gestellt werden
oder kann auch per e-mail beantragt werden?

Man kann auch per mail. Ratsam wäre es dann wohl, eine direkte Bestätigung zu erbitten (also nicht nur die oft automatische Benachrichtigung des mail-Eingangs).

Aus welchen Gründen kann der AG ablehnen (Kinderbetreuung)?

Steht auch im obigen §.

Wird dann ein Aufhebungsvertrag geschlossen?

Was anderes wird wohl nicht bleiben.

Muss der AG oder der AN kündigen?

Kündigen müssen muss niemand, aber wie solls sonst weiter gehen?

Wann kann der AN mit einer Abfindung rechnen/Wie kommt der AN
zu einer Abfindung (das Arbeitsverhältnis bestand schon 10
Jahre vor der 8 jährigen Elternzeit für 3 Kinder)?

Wenn er dem AN eine Vollzeitstelle bietet und nachvollziehbare Gründe hat, warum er keine Teilzeitstelle bieten kann , seh ich da jetzt nicht unbedingt ne Abfindung winken.

Wann kann der AN mit einer Abfindung rechnen/Wie kommt der AN
zu einer Abfindung (das Arbeitsverhältnis bestand schon 10
Jahre vor der 8 jährigen Elternzeit für 3 Kinder)?

Wenn er dem AN eine Vollzeitstelle bietet und nachvollziehbare
Gründe hat, warum er keine Teilzeitstelle bieten
kann , seh ich da jetzt nicht unbedingt ne
Abfindung winken.

Und wenn er auch keine Vollzeitstelle mehr zu besetzen hat?

Und wenn er auch keine Vollzeitstelle mehr zu besetzen hat?

Dann sollte man sich das mit einer - auch für die Arbeitsagentur nachvollziehbaren Begründung - vom Arbeitgeber schriftlich bescheinigen lassen.