meine Frau möchte ihre Wohnung wieder vermieten und hat vor 3 Wochen + 5 Tage eine sympathische Familie (unter 1/2 Dutzend Bewerbern) ausfindig gemacht, die ihr Interesse an der Wohnung, an regelmäßiger Kommunikation, Hauspflege und Gartenarbeit kundtaten.
5 Tage später, also vor genau 3 Wochen hatten wir einige Bedingungen für das Aushändigen der Schlüssel vor dem Mietvertrag (Beginn 1. Sep 2010) abgeklopft(ein Mietvertrag ist noch nicht zustande gekommen).
Meine Frau hat dazu eine DIN a 4 seitige Nebenabsprache aufgesetzt, in der das Vorlegen der Schufaauskunft und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters genannt wird.
Vor 3 Wochen sagte der Mann der Familie, daß die Schufameldung bereits beantraagt wurde.
Seitdem liegt sie uns jedoch noch nicht vor, ebenso die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht.
Auf Anfrage meiner Frau bekam sie von dem Mann nur die knappe Antwort, „wenn sie da ist werden wir sie Ihnen schon zusenden“. Keine Entschuldigung für die Verzögerung ihrerseits.
Meine Frau ist im 7. Monat schwanger und muß nach den Sommerferien erstmal wieder arbeiten, wir wohnen in Berlin und die Wohnung ist in Kiel, daher benötigen wir verläßliche kommunikative Mieter.
Nun die Frage, sollten wir den potentiellen Mietern ein Ultimatum stellen, und sind 3 Wochen zu lange für die Beschaffung der Dokumente?
Gilt die Nebenabsprache im Zweifelsfall als rechtlich wirksames Dokument oder ist das unverbindlich?
Wir haben noch andere Interessenten, aber der erste Eindruck von den jetzigen Interessenten (denen wir die Wohnung zugesagt haben) war erstmal positiv.
Hallo verehrte/r User/in,
zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nur mitteilen, daß ich aus rechtlichen Gründen generell keine Hausbesitzer, *Vermieter*, Unternehmer, Selbständige etc. „betreue“.
Aufgrund der geschilderten Details sollten Sie einen Fachanwalt für diesen speziellen Bereich konsultieren bzw. sich an den örtlichen Haus- u. Grundbesitzer-Verein wenden.
Besten Gruß USKO
Grundsätzlich entscheiden Sie als Vermieter ob Sie sich auf einen derartigen zukünftigen Mieter einlassen.
Jedoch ist bekannt, dass die Schufa gern mal bis zu 6 Wochen dauern kann.
Sie haben schon die richtige Vorgehensweise was das Absichern von Verlusten usw. beinhaltet, jedoch müssen Sie auch dem zukünftigen Mieter die Zeit geben, die Vorgaben erfüllen zu können.
Fakt wird sein, kann er Ihre Vorgaben nicht erfüllen, dann lassen Sie die Finger davon. Sie haben in Ihrer schriftlichen Nebenabsprache klar die Ziele definiert, damit ein Mietvertrag relevant werden kann. Werden die Punkte aus Ihrer Sicht nicht erfüllt, keine Vertrag.
Hallo Chris:
Schufa dauert in der Regel max 5 Tage, das ist nen Brief hin und wieder zurück - hilft aber auch nur bedingt weiter, ebenso eine Creditreform Auskunft.
Auskunft Vormieter: Einfach Tel. Nr. geben lassen und anrufen, das verhindert auch eine „falsche Ausstellung“…
Die Nebenabreden müssten erst Vertragsbestandteil werden (als Anlage aufführen, mit anheften), in wie weit diese dann zur Vertragserfüllung beitragen vermag ein Richter zu sagen, der ich nicht bin. Bsp.: Früher gab es oft die Sitte die Formulierung „Vertrag gilt erst mit gezahlter Kaution“ rein zu schreiben, die aber nach einigen Urteilen ungültig ist, bzw. den MV nicht weiter berührt…
Tipp: Aufs Bauchgefühl hören! Wenn das schon so unkooperativ anfängt, nehmen Sie lieber den nächsten Mieter. Viel Glück
Vielen Dank für Ihre Antwort! Wir haben den Kontakt bereits aufgegeben, da die Interessenten keinerlei Anstalten mehr machen uns über ihr Interesse zu informieren, was wir an sich schon für ein Unding halten.
Bei der Vorstellung allerdings sah das ganz anders aus. Auf Nachfrage meiner Frau letzte Woche lagen die Dokumente schon eine Weile vor, allerdings hatten sie auf einen Anruf unsereseits gewartet.
Wir haben jetzt einem anderen Interessenten die Wohnung zugesagt.
Viele Grüße
C. Sommer
ich bedaure, dass sich meine Antwort wegen Urlaubs und einer verspäteten Rückreise stark verzögert hat.
Sollte sich inzwischen dieser Fall noch nicht selbst erledigt haben, würde ich jetzt eine sehr kurzen Termin z.B. 1 Woche setzen, mit dem Hinweise, dass sie die Zusage danach nicht mehr aufrecht erhalten. Es ist zu vermuten, dass diese Interessenten wohl Probleme mit den geforderten Bescheinigungen haben und es daher ratsam wäre, davon Abstand zu nehmen.
Sollte der Termin nicht eingehalten werden, ist die Nebenabsprache rechtlich nicht mehr relevant.
Vielen Dank für Ihre Antwort, wir haben die Wohnung bereits an jemand anderen vergeben, dem wir diesmal auch deutlich gemacht haben, daß die Vorlage der angeforderten Dokumente Vorraussetzung zur Einsicht des Mietvertrages ist.
Jeder gesunde Menschenverstand würde bei Erhalt der Schufa Auskunft und bei Interesse an einer Wohnung, die Dokumente umgehend zum Vermieter schicken.
Viele Grüße
C. Sommer