Beantwortung negativ gestellter Fragen

Herr Zeuge, sind Sie denn von dem Lärm nicht aufgewacht?

  1. Ja. .oO( Ja, es ist so, daß ich nicht aufgewacht bin. )

  2. Nein. .o0( Nein es ist nicht so, daß ich nicht aufgewacht bin. )

  3. Nein. .o0( Ich bin nicht aufgewacht. )

Mach ich mich strafbar, wenn ich die formal-logisch korrekte Antwort 2 gebe und die Richterin das fehlinterpretiert?

Herr Zeuge, sind Sie denn von dem Lärm nicht aufgewacht?

  1. Ja. .oO( Ja, es ist so, daß ich nicht aufgewacht bin. )

Das ist die logisch und sprachlich korrekte Antwort.

  1. Nein. .o0( Nein es ist nicht so, daß ich nicht aufgewacht
    bin. )

Auch das ist logisch und sprachlich korrekt und meint: er ist aufgewacht.

  1. Nein. .o0( Ich bin nicht aufgewacht. )

Das ist die heute übliche umgangssprachliche Form der Antwort, die im Normalfall auch richtig interpretiert und verstanden wird, ob wohl logisch fraglich.

Mach ich mich strafbar, wenn ich die formal-logisch korrekte
Antwort 2 gebe und die Richterin das fehlinterpretiert?

Nein, sicher nicht. Wäre aber ein schusslichter Richter!

Das ist eine sehr interessante Fragestellung. Mit meiner Sichtweise, ich stimme Fritz mit Variante 1 ganz zu, stehe ich oft alleine da.

Gibt es denn eine offizielle Basis für die Klärung?
(Grammatikduden etc.)

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