Herr Zeuge, sind Sie denn von dem Lärm nicht aufgewacht?
-
Ja. .oO( Ja, es ist so, daß ich nicht aufgewacht bin. )
-
Nein. .o0( Nein es ist nicht so, daß ich nicht aufgewacht bin. )
-
Nein. .o0( Ich bin nicht aufgewacht. )
Mach ich mich strafbar, wenn ich die formal-logisch korrekte Antwort 2 gebe und die Richterin das fehlinterpretiert?
Herr Zeuge, sind Sie denn von dem Lärm nicht aufgewacht?
- Ja. .oO( Ja, es ist so, daß ich nicht aufgewacht bin. )
Das ist die logisch und sprachlich korrekte Antwort.
- Nein. .o0( Nein es ist nicht so, daß ich nicht aufgewacht
bin. )
Auch das ist logisch und sprachlich korrekt und meint: er ist aufgewacht.
- Nein. .o0( Ich bin nicht aufgewacht. )
Das ist die heute übliche umgangssprachliche Form der Antwort, die im Normalfall auch richtig interpretiert und verstanden wird, ob wohl logisch fraglich.
Mach ich mich strafbar, wenn ich die formal-logisch korrekte
Antwort 2 gebe und die Richterin das fehlinterpretiert?
Nein, sicher nicht. Wäre aber ein schusslichter Richter!
Das ist eine sehr interessante Fragestellung. Mit meiner Sichtweise, ich stimme Fritz mit Variante 1 ganz zu, stehe ich oft alleine da.
Gibt es denn eine offizielle Basis für die Klärung?
(Grammatikduden etc.)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]