Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigen ?

Kann man die Bearbeitung seiner Steuererklärung irgendwie anmahnen, bzw. gibt es eine Frist innerhalb derer die Erklärung vom FA bearbeitet sein sollte ?

Das Finanzamt hat 10 Jahre Zeit, die Steuererklärung zu bearbeiten. Schneller geht es meistens, wenn per ELSTER übermittelt wird.

Kommt drauf an.
Wenn es sich um eine Pflichtveranlagung handelt, gibt es keine solche Frist.
Wenn es sich um eine Antragsveranlagung handelt (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG; also der Steuerpflichtige den Antrag stellt, zur Steuer veranlagt zu werden), muss das Finanzamt innerhalb von 6 Monaten in die Pötte kommen. Anderenfalls kann der Steuerpflichtige zunächst „Untätigkeitseinspruch“ einlegen (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO). Wenn auch daraufhin 6 Monate lang nichts passiert, wäre das nächste Mittel die Untätigkeitsklage vor dem Finanzgericht (§ 46 Abs. 1 FGO).