Bearbeitung eines Haftpflichtschadens

In einer Mietwohnung entstand ein Schaden, den die Gebäudehaftpflicht des Vermieters anstandslos gezahlt hat. (komplett übernommen)
Der Mieter hat zur gleichen Zeit an die Haftpflichtversicherung des Vermieters seine Schäden gemeldet (gleiche Versicherung, nur andere Abteilung bzw. Sachbearbeiter).
Die Bearbeitung dauert nun schon 2 Monate und noch keine Benachrichtigung. Auch auf telefonische Nachfrage keine Auskunft, wann die Bearbeitung erfolgt.
Wie lange darf die Bearbeitung eines Haftpflichtschadens dauern?
Es kann doch nicht angehen, dass der Mieter so lange auf die Bearbeitung warten muss.

Hallo,

warum dies?

Der Mieter hat zur gleichen Zeit an die Haftpflichtversicherung des Vermieters seine Schäden gemeldet

Hatte der Mieter keine Hausratversicherung?

VG René

Natürlich hat der Mieter eine Hausratsversicherung, aber er und auch der Vermieter denken, dass zuerst die Haftplichtversicherung des Vermieters zahlen muss, da der Schaden durch eine nicht fachmännisch ausgeführte Reparatur von seitens des Vermieters verursacht wurde.

Oder liegt der Sachverhalt anders?
Muss der Schaden der Hausratsversicherung des Mieters gemeldet werden?

Nochmals zur Ausgangsfrage:
Wie lange hat eine Versicherung Zeit, einen Schadensfall zu bearbeiten?

Hallo,

ich fang nochmal von hinten an:

Nochmals zur Ausgangsfrage:
Wie lange hat eine Versicherung Zeit, einen Schadensfall zu
bearbeiten?

Bis die Haftungsfrage schlußendlich geklärt ist. Geht es über Gerichte kann es schon mal etwas dauern! Allerdings müsste die Gesellschaft ggf. mal ne Info geben, wie der Sachstand ist.

Natürlich hat der Mieter eine Hausratsversicherung, aber er
und auch der Vermieter denken, dass zuerst die
Haftplichtversicherung des Vermieters zahlen muss,

Hausrat= hier gibt es für einen gebrauchten Gegenstand, einen Neuen!
Haftpflicht= ein gebrauchter gegen einen gebrauchten!

Was ist nun besser?

da der
Schaden durch eine nicht fachmännisch ausgeführte Reparatur
von seitens des Vermieters verursacht wurde.

is wurscht, wenn es zu den ersten versicherten Risiken gehört (Feuer, Leitungswasser, Sturm u. Hagel, Einbruch-Diebstahl)

Oder liegt der Sachverhalt anders?

Ja!

Muss der Schaden der Hausratsversicherung des Mieters gemeldet
werden?

Muss nicht, wäre aber am sinnvollsten! Siehe oben!

VG René

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