Bearbeitung von Steuererklärungen

Hallo allerseits,

mich würd eure Meinung zu folgender Fragestellung interessieren:

Muß Freiberufler XYZ damit rechnen, daß seine EÜR und Steuererklärung vom Finanzamt einer besonders „akribischen“ Prüfung unterzogen wird, wenn er (erstmals seit vielen Jahren) Jahresabschluß und Erklärung nicht von einem Steuerberater machen läßt, sondern selbst ausführt ?

Daß die Sachkunde dazu vorhanden ist und dies in Inhalt und Form nach bestem Wissen und Gewissen sowie den üblichen Standards erfolgt, sei vorausgesetzt.

Vielen Dank im Voraus.
Jogy

Hallo,

nein, nicht unbedingt.
Welche Steuererklärungen einer genaueren Prüfung unterzogen werden, hängt zum Einen davon ab, was alles beantragt wird, zum Anderen werden schon bei Eingang intensiv zu prüfende Steuererklärungen per Zufallsverfahren ausgewählt.
Eine solche genauere Prüfung kann also auch erfolgen, wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt wurde.

Gruß
Lawrence