Hallo zusammen,
weiß einer wie lange die Bearbeitungszeit beim Petitionausschuss des Bayerischen Landtages ungefähr ist?
Fiktiver Sachverhalt ist dass eine Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung angeordnet hatte, div. Dinge beschlagnahmt wurden. In einem Beschwerdeverfahren hat anschließend das Landgericht entschieden das dem Beschuldigten zumindest eine Kopie seiner Akten übergeben werden muss, damit dieser seiner Selbständigen Tätigkeit weiterhin nachgehen kann.
Das fiktive Verfahren wurde mit einem Deal dann eingestellt, nachdem auch der Staatsanwalt die Herausgabe div. anderer Dinge versprach.
Nun sind über 1,5 Jahre nach Einstellung rum - und der Beschuldigte hat weder die Kopie noch die anderen Dinge erhalten, da es laut Staatsanwaltschaft viel zu aufwändig ist diese zu erstellen.
Da mit der Staatsanwaltschaft keine Einigung zu erzielen war wurde der Petitionsausschuss bemüht, aber da tut sich offenbar auch nicht viel.
Muss die Staatsanwaltschaft das Material eigentlich so lange der Petitionsausschuss das ganze bearbeitet noch aufbewahren, oder darf sie dass direkt nach Verfahrenseinstellung der Vernichtung zuführen?