Bearbeitungsgeb. als Abzug von Kaution?

Hallo,

die Vermieter haben ein Sparbuch mit der Kaution angelegt. Nun sind 10€ Bearbeitungsgebühren von der Bank geltend gemacht worden. Kann der Vermieter die Gebühren von der Kaution abziehen?

Hallo, die Auflösung eines Sparbuches darf m.E. nichts kosten. Gruß

Hallo Jackson,

Hallo, die Auflösung eines Sparbuches darf m.E. nichts
kosten.

hier ist wohl eher die Gebühr für die Kontoeröffnung gemeint. Diese darf aber ebensowenig dem Mieter belastet werden.

Gruß

Joschi

Hallo,
hier ist die Kontoeröffnung gemeint. Die Bearbeitungsgebühr wurde von der Bank direkt auf dem Konto verbucht. Dennoch können diese Bearbeitungsgebühren dem Mieter also nicht angelastet werden?

vielen Dank für die schnellen Antworten…
LiWo

Dennoch
können diese Bearbeitungsgebühren dem Mieter also nicht
angelastet werden?

richtig, nach einem Urteil des LG München I vom 03.07.1997 (7 O 18843/96) ist dies Sache des Vermieters.

Gruß

Joschi