Nach Wohnungsrückgabe wird dem ehem. Mieter vom Vermieter der Einbau eines neuen Briefkastenschlosses in Rechnung gestellt. Mit Übersendung der Rechnung fordert der Vermieter zusätzlich 20,69 Euro (incl. Mwst) Bearbeitungsgebühr. Ist das verhältnismäßig und rechtens?
Handelte es sich um eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache oder um eine vertragsgemäße Beendigung?
vnA
Alles vertragsgemäß! Wohnung sogar vorfristig übergeben.
Da es sich um Schadenersatz handelt und der VM argumentieren könnte, dass die Abwicklung der Schadensbeseitigung auch Kosten verursacht hat und diese deshalb auch Schadens bedingt seien …
Aber ianal
vnA
Danke, klingt zumindest logisch - obwohl der Betrag der "Bearbeitungsgebühr den Wert des „Schadens“ weit übersteigt. Es wird nur noch abkassiert, traurig.
Servus,
Es wird nur noch abkassiert, traurig.
Wenn Du selber den Einbau organisierst - Schlosser finden, Schlosser bestellen, Schlosser reinlassen, Schlossers Einsatz bestätigen, Schlossers Rechnung erhalten, prüfen, bezahlen und auf den richtigen Mieter buchen, Rechnung an Mieter stellen und verbuchen: Wie lange brauchst Du insgesamt dafür? (Angabe in angefangenen Viertelstunden genügt hier)
Gespannt
MM
Ist schon richtig, ich hätte es auch gern selbst erledigt. Bei der Übernahme der Wohnung wurde durch den VM sinngemäß gesagt: "Ach, das ist gar kein Problem, unser Hausmeister hat noch solche Schlösser rumliegen, das wechselt er schnell selber. Damit war die Sache für mich erledigt, sonst hätte ich das Schloss freilich selbst getauscht. Um die Gelegenheit wurde ich geschickt herumgeleitet.
…wenn diese Aussage…der Hausmeister macht das…belegbar ist, dann würde ich s mal drauf ankommen lassen.
Hi,
das hätte sich aber nur gelohnt, wenn Du selbst das Schloß hättest austauschen können (zweilinkeHändehab).
Wenn Du einen Schlosser beauftragt hättest, wäre es vermutlich genauso teuer, bzw. teurer geworden, denn Du hättest die An- und Abfahrt, das Material und den Arbeitsaufwand zahlen müssen. Bei uns in der Gegend kostet eine Facharbeiterstunde in etwa 40,00 € netto.
Gruß
Tina
… und das wegen 20,67€.
Wenn du dann noch richtig die Gerichte beschäftigen willst, dann stellst du auch noch die Frage nach den „nicht umlagefähigen Kosten“ bei der Betriebskostenabrechnung in der Position Hausmeister.
vnA
„Gericht“ um Himmels willen…
Ich denke die Aussage „der Hausmeister macht das“ war ein Trick, ansonsten hätte ich das Schloss natürlich selber getauscht und das hätte mich max. ein Viertel der jetzigen Forderung gekostet. Der Vermieter nimmt natürlich auch nicht den Schlüsseldienst von um die Ecke sondern einen vom andren Ende der Stadt, so dass zusätzlich schon über 30 Euro Anfahrt zu Buche stehen, was den Wert des Schlosses schon mal verdreifacht. Dazu Arbeitszeit und Mwst. Man kann nur draus lernen! Danke für eure Antworten!