Hallo,
Die Erbengemeinschaft, der ich angehöre, hat gerade eine Immobilie verkauft und möchte damit 3 Kredite ablösen, die mitgeerbt worden sind. Die Kredite betragen etwa 100 000 € und zweimal 20 000 €. Die Bank verlangt Vorfäliigkeitsentschädigungen (deren Prüfung sehr schwierig erscheint), inklusive eine feste 150 € Bearbeitungsgebühr pro Kredit.
Sollte diese Gebühr nicht von der Höhe des Kredits abhängen ? Ich finde, dass 150 € für einen 20 000 € Kredit zuviel ist. Ist es legitim, dass die Bank 450 € berechnet, wenn die dreifache Ablösung die gleiche Arbeit bedeutet wie die einfache Ablösung ? Was kann ich da machen ?
Danke im Voraus für jede Hilfe !