Bearbeitungsgebühr bei Ablösung von einem Kredit

Hallo,

Die Erbengemeinschaft, der ich angehöre, hat gerade eine Immobilie verkauft und möchte damit 3 Kredite ablösen, die mitgeerbt worden sind. Die Kredite betragen etwa 100 000 € und zweimal 20 000 €. Die Bank verlangt Vorfäliigkeitsentschädigungen (deren Prüfung sehr schwierig erscheint), inklusive eine feste 150 € Bearbeitungsgebühr pro Kredit.

Sollte diese Gebühr nicht von der Höhe des Kredits abhängen ? Ich finde, dass 150 € für einen 20 000 € Kredit zuviel ist. Ist es legitim, dass die Bank 450 € berechnet, wenn die dreifache Ablösung die gleiche Arbeit bedeutet wie die einfache Ablösung ? Was kann ich da machen ?

Danke im Voraus für jede Hilfe !

Hallo,

so ist es gängige Praxis, dass für jedes Darlehen eine eigene Bearbeitungsgebühr berechnet wird. Soviel ich weiß, gibt es hierzu auch schon Urteile, die dies bestätigt haben. Das müßte dann aber ein Jurist recherchieren (Rechtsberatung).

Ist denn die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet worden? Obwohl das längst ausgeurteilt ist (BGH und diverse weitere Gerichte), passiert es immer wieder, dass Fehler in der Berechnung gemacht werden - meistens zu Ungunsten der Kunden. Darf ich darauf hinweisen, dass ich als Gutachter eben solche Berechnungen überprüfe? Bei Interesse bitte Mail oder PN.

Mfg Georg Pütz

Hallo,

ich hoffe, meine Antwort kommt nicht zu spät. Die Bank kann den Aufwand schätzen und für die Kredite die Bearbeitungsgebühr festlegen. Die Gebühr enthält nicht nur den Aufwand für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sondern auch den Aufwand für die Abwicklung der Rückzahlung. Ein kleineres Darlehen wird vermutlich denselben Aufwand verursachen wie ein höheres Darlehen. Da aber drei Darlehen einer Erbengemeinschaft zurückgezahlt werden sind manche Tätigkeiten nicht dreifach auszuführen (Ablöseschreiben an ablösende Bank, Freigabe gemeinsamer Sicherheiten etc.). Mein Tipp wäre, freundlich nach einer Reduzierung der Gesamtgebühr zu fragen. 300 Euro für alle Darlehen sollten sicher ausreichen.

Viele Grüße

Hallo,

grundsätzlich wären 150 € für einen Kredit in Höhe von 20.000 € nicht viel, da fast alle Banken 1% Bearbeitungsgebühr berechnen, hieße in diesem Fall 20.000 / 100 = 200 €

Aber, laut Urteilen von gleich mehreren Oberlandesgerichten ist es nicht erlaubt eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen: http://www.n-tv.de/ratgeber/Kredit-darf-nichts-koste…

Diese Dienstleistung hat für den Kunden keinen Nutzen. Sie dient lediglich zur Bonitätsprüfung für die Bank, daher darf die Bank das nicht auf den Kunden umlegen.

Falls Sie ihre bereits erstatte Bearbeitungsgebühr zurückerhalten möchte, was ich jedem nur raten kann, hier ein gutes Musterschreiben dazu: http://jurarat.de/ist-die-bearbeitungsgebuehr-fuer-k…

Ich habe dadurch 200 € Bearbeitungsgebühr zurückerhalten und bin sehr dankbar dafür.

Ich hoffe, dieser Beitrag hilft Ihnen etwas weiter.