Hallo liebe Forumscommunity.
hätte mal eine Frage, mal wieder zum Thema Wohnungssuche/Mietrecht
Ist es eingentlich erlaubt, dass man Vermietern, Leute die Nachmieter suchen oder sonstigen Privatpersonen für die Vermittlung einer Wohnung eine Art Provision oder Bearbeitungsgebühr zahlt. Also ich meine, wenn der Wohnungssuchende diese von sich aus anbietet? Oder dürfen nur Makler legal, eine Provision annehmen?
Die Frage stelle ich mir, da es für den Wohnungssuchenden ja eingentlich ziemlich egal ist, ob er das Geld einem Makler in den Rachen wirft oder sonst irgend jemanden. Außerdem
könnten sich Privatpersonen eventuell auch noch mit kleineren „Bestechungsgeldern“ als 2,38 Kaltmieten zufriedengeben
Nehmen wir aber mal an, der Wohnungssuchende sieht das nicht als „Bestehungsgeld“, sondern inseriert ganz offen z.B. in der Zeitung. Suche Wohnung, biete Aufwandsentschädigung von XXX Euro. Wäre das in dieser Form rechtlich unbedentlich und wie hoch dürfte diese Aufwandsentschädigung maximal ausfallen?
Freue mich auf eine Diskussion mit Euch zu diesem Thema.