Bearbeitungsgebühr Darlehen

[Hallo, vielleicht kennt sich jemand hier besser aus. Ist das folgende Schreiben anfechtbar?]


Die erwähnte Rechtsprechung beanstandet nicht die Bearbeitungsgebühr als solche, sondern hält lediglich
die im Preisaushang der betroffenen Kreditinstitute verwendete Klausel für unzulässig.
Darüber hinaus ist
Grundlage für die Erhebung unserer Bearbeitungskosten nicht unser Preisaushang, sondern die mit Ihnen
individuell getroffene Vereinbarung in Ihrem Darlehensvertrag.

[Jetzt das Wichtige:]

Sie lassen unberücksichtigt, dass die Bearbeitungskosten nicht für die Kreditbearbeitung, sondern für die Verschaffung des Ihnen zugesagten Darlehensbetrags vereinbart worden sind.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch auf Erstattung der Bearbeitungskosten nicht
nachkommen werden.


[ist das nicht nur eine Verschleierung? Für die „Verschaffung“ des Kredits werden Kosten berechnet?

Danke und Grüße!]

Die erwähnte Rechtsprechung beanstandet nicht die Bearbeitungsgebühr als solche, sondern hält lediglich die im Preisaushang der betroffenen Kreditinstitute verwendete Klausel für unzulässig.

Korrekt. Insbesondere eine individuell vereinbarte Bearbeitungsgebühr ist kaum anfechtbar.

Darüber hinaus ist Grundlage für die Erhebung unserer Bearbeitungskosten nicht unser Preisaushang, sondern die mit Ihnen individuell getroffene Vereinbarung in Ihrem Darlehensvertrag.

Sofern das so war, hast Du schlechte Karten.

Sie lassen unberücksichtigt, dass die Bearbeitungskosten nicht für die Kreditbearbeitung, sondern für die Verschaffung des Ihnen zugesagten Darlehensbetrags vereinbart worden sind.

*megalol*
Sofern die Bank nicht tatsächlich z.B. Fördermittel von woanders rangeschafft hat, ist dieser Text nur Gesülze.

Eine andere Sache: Kunden, welche nachträglich Verträge anfechten, braucht keine Bank. Für jeden weiteren Vertrag mit Dir riskiert die Bank, daß Du ihn hinterher anfechtest. Du scheidest damit als verläßlicher Vertragspartner aus.

Wir würden solchen Kunden, sofern wir an den Kunden nicht richtig Geld verdienen würden, alle Verträge fristgemäß kündigen.

Also immer dran denken: Kunden, welche nerven, kann auch die Bank z.B. das Girokonto fristgemäß kündigen…

Danke und Grüße!]

Grüße

Erdbeerzunge

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand hier besser aus. Ist das
folgende Schreiben anfechtbar?]

wer hat das Schreiben denn geschickt?

Gruß
C.

Hallo Jo!

Ich behaupte mal, dass diese Gebühr eine (zusätzliche) Provision für Deinen Finanzierungsvermittler darstellt. Deswegen „Beschaffung“. Das müßte er (der Vermittler)Dir laut Verbraucherkreditrichtlinie auch mitgeteilt bzw. zur Unterschrift vorgelegt haben. Also wenn kannst Du dann da angreifen-insofern ich mit meiner Vermutung des Vermittlers richtig liege.

VG

Hallo,

das Darlehen wurde bei der dt. Bank von einer dortigen (fest) Angestellten gemacht. Es war niemand sonst dabei und sie hat auch nie etwas von Vermittlung oder externem Kredit gesagt.

Ich hatte meine Verdienstbescheinigungen dabei und sie hat die Daten dann aus dem PC berechnet, ausgedruckt und mir zum Unterschreiben gegeben. Das war alles, nichts besonderes weiter.

Den Brief wegen der Rückerstattung habe ich vom KundenService der dt. Bank in Frankfurt erhalten.

das Darlehen wurde bei der dt. Bank von einer dortigen (fest)
Angestellten gemacht. Es war niemand sonst dabei und sie hat
auch nie etwas von Vermittlung oder externem Kredit gesagt.
Den Brief wegen der Rückerstattung habe ich vom KundenService
der dt. Bank in Frankfurt erhalten.

Die Meinung der Bank hast Du erhalten. Du kannst jetzt einen Anwalt in die Spur schicken, um zu prüfen, ob Du auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren klagen kannst.

Die Aussichten, daß Du die Gebühr zurückerhältst, sind nach meiner unverbindlichen Meinung als Laie (keine Rechtsberatung!) recht hoch. Die Bank wird auch in keinem Fall ein für sie negatives Grundsatzurteil zulassen, sondern bei Andeutung eines für sie negativen Ausganges einen Vergleich anstreben.

Nochmal mein Hinweis: Solche Kunden wie Dich braucht keine Bank… Dein Konto dort ist schneller fristgemäß gekündigt, als Du denkst… Die Bank kann nicht riskieren, mit Dir noch einen gehaltvollen Vertrag zu machen, weil Du eh hinterher alles anfechtest… Neue Verträge bekommst Du (wenn überhaupt) nur mir Risiko- Aufschlag…

Überlege Dir, ob sich der Ärger wegen der paar 100€ Abschlußgebühr lohnt…

Hallo und Danke für deine Nachricht!

Ich denke auch, dass dieses „Verschaffen“ des Kredits, da ja niemand zwischengeschaltet wurde, nicht ok ist. Ich hätte natürlich gerne ein Urteil dazu gehabt oder von jemandem gehört, der das Gleiche erlebt hat.

Muss jetzt überlegen, ob sich das anwaltlich lohnt, ca. 270 Euro wären die Summe. Vielleicht schreibe ich auch nochmal einen Brief, es war mir schon fast klar, dass die Bank da nicht ohne Widerstand zahlen wird.

Wegen des Kontos ist es für mich kein Problem, mein Gehaltskonto habe ich seit langem bei einer anderen Bank. Bei der deutschen Bank ist nur das Kreditkonto.

Moin

Ich lese immer wieder, dass Deine Bank alle Kunden rauswirft, die der Meinung sind sie sollte sich an geltendes Recht halten, weil das ja alles Querulanten sind. Könnte es nicht sein, dass die Bank, die von vornherein ungültige Verträge schliesst, falsch liegt und ihre Geschäftspolitik überdenken sollte?

Gruß

TET

Bis jetzt existieren doch nur Urteile einniger OLG oder gibt es schon ein Grundsatzurteil des BGH?

Moin

Ich lese immer wieder, dass Deine Bank alle Kunden rauswirft,
die der Meinung sind sie sollte sich an geltendes Recht
halten, weil das ja alles Querulanten sind.

Ich wage zu bezweifeln dass die Bank wirklich generell so reagiert, aber sei es drum… das ist deren Sache.

Könnte es nicht
sein, dass die Bank, die von vornherein ungültige Verträge
schliesst, falsch liegt und ihre Geschäftspolitik überdenken
sollte?

Tut mir sehr leid, aber diese Aussage ist Unsinn. Denn tatsächlich wird erst durch Rechtsprechung etwas für ungültig erklärt… durchweg im nachhinein.

Gruss HighQ

Moin

Könnte es nicht
sein, dass die Bank, die von vornherein ungültige Verträge
schliesst, falsch liegt und ihre Geschäftspolitik überdenken
sollte?

Tut mir sehr leid, aber diese Aussage ist Unsinn. Denn
tatsächlich wird erst durch Rechtsprechung etwas für ungültig
erklärt… durchweg im nachhinein.

naja, für mich hörte sich die Frage so an, als ob die Bank trotz eindeutiger Rechtssprechung versuchen würde, solche Gebühren zu kassieren, solange sich niemand beschwert. Das wäre wohl nicht mehr im Nachinein.

Gruß

TET

Hallo,

naja, für mich hörte sich die Frage so an, als ob die Bank
trotz eindeutiger Rechtssprechung versuchen würde, solche
Gebühren zu kassieren, solange sich niemand beschwert. Das
wäre wohl nicht mehr im Nachinein.

nur, daß die Gerichte individuell ausgehandelte Bearbeitungsgebühren nicht verboten haben - ganz zu schweigen von Gebühren für die Vermittlung von Krediten. Da das Mitglied aber meine diesbezügliche Frage nicht beantworten möchte, tappen wir in der Hinsicht im Dunkeln.

Sofern aber der Inhalt des Schreibens des Kreditgebers/-vermittlers der Wahrheit entspricht, ist die Berechnung der Gebühr rechtmäßig.

Gruß
C.

Hallo exc,

welche Frage beantworte ich nicht? Und: der Text ist natürlich genau so, wie ich ihn bekommen habe!

Hallo,

welche Frage beantworte ich nicht?

na, diese hier:
„wer hat das Schreiben denn geschickt?“

Damit meine ich Kreditgeber oder Kreditvermittler?

Und: der Text ist natürlich
genau so, wie ich ihn bekommen habe!

Das habe ich nicht bezweifelt. Ich wollte damit nur sagen, daß - wenn die Aussagen in dem Brief so stimmen - nichts an der Gebühr zu kritisieren ist (aus rechtlicher Sicht, zumindest).

Hatte ich bereits geschrieben: der Brief kam vom Kundenservice der dt. Bank in Frankfurt.

Mir geht es um etwas anderes: die „Verschaffung“ des Kredits, wie im Schreiben betitelt, kann nicht gültig sein, weil kein Vermittler oder eine sonstige Leistung von extern erbracht worden ist (hatte ich auch schon geschrieben).

Ausserdem stehen sowohl im Tilgungsplan als auch im Vertrag ganz deutlich und nur die Worte „Bearbeitungskosten“. Der Begriff „Verschaffung“ wird nirgends genannt.

Dazu gerne nochmal eure Meinungen!

Hatte ich bereits geschrieben: der Brief kam vom Kundenservice
der dt. Bank in Frankfurt.

Soll „dt. Bank“ Deutsche Bank heißen?

Nehmen wir, daß dem so ist, dann bleibt es erst einmnal bei dem Abschnitt:

Die erwähnte Rechtsprechung beanstandet nicht die Bearbeitungsgebühr als solche, sondern hält lediglich
die im Preisaushang der betroffenen Kreditinstitute verwendete Klausel für unzulässig.
Darüber hinaus ist
Grundlage für die Erhebung unserer Bearbeitungskosten nicht unser Preisaushang, sondern die mit Ihnen
individuell getroffene Vereinbarung in Ihrem Darlehensvertrag.

Was die mit Verschaffung meinen, wird man Dir wohl nur bei der Deutschen Bank sagen können.

Ja, es ist die Deutsche Bank.

Ich werde nochmals ein Schreiben verfassen, denn wie bereits gesagt wird dieser Begriff nirgends im Vertrag erwähnt, der Begriff „Bearbeitungskosten“ jedoch mehrmals.

Ich sage dann hier Bescheid, vielleicht hilfts ja mal einem Leser.

Hi,

das ist, wie schon erwähnt, Wortklauberei. Die Banken kassieren reihenweise Urteile, die sie gegen sich gelten lassen müssen, ein und geben dann dem Kind einen neuen Namen oder etwas anderen inhalt und kassieren weiter bis der Erste den Mut und die Ausdauer hat gegen die Bank vorzugehen. Im Zweifen betrifft es natürlcih nicht die eigene Bank/das eigene Institut sondern der Mitbewerber, der „natürlich“ unzulässiger Weise was berechnet hat. Zwischen den vielen „Schwarzen Schafen“ fallen schon die wenigen grauen Schafe auf, Weisse sind (leider) ausgestorben!!