[Hallo, vielleicht kennt sich jemand hier besser aus. Ist das folgende Schreiben anfechtbar?]
Die erwähnte Rechtsprechung beanstandet nicht die Bearbeitungsgebühr als solche, sondern hält lediglich
die im Preisaushang der betroffenen Kreditinstitute verwendete Klausel für unzulässig.
Darüber hinaus ist
Grundlage für die Erhebung unserer Bearbeitungskosten nicht unser Preisaushang, sondern die mit Ihnen
individuell getroffene Vereinbarung in Ihrem Darlehensvertrag.
[Jetzt das Wichtige:]
Sie lassen unberücksichtigt, dass die Bearbeitungskosten nicht für die Kreditbearbeitung, sondern für die Verschaffung des Ihnen zugesagten Darlehensbetrags vereinbart worden sind.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch auf Erstattung der Bearbeitungskosten nicht
nachkommen werden.
[ist das nicht nur eine Verschleierung? Für die „Verschaffung“ des Kredits werden Kosten berechnet?
Danke und Grüße!]