Bearbeitungsgebühr f. Barzahlg/Überweisng zulässig

Hallo,

nehmen wir an es möchte jemand eine Tagesskiausfahrt im Internet buchen.
Der Reiseveranstalter hat auf seiner Homepage die Zusatzoption „Bearbeitungsgebühr für Barzahlung/Überweisung“ zum anklicken. ( Diese kostet 5€). Jedoch erscheint jemandem das als Option und nicht zwingend. Wie sieht es da rechtlich aus ? Darf man so eine Gebühr verlangen? Es muss doch Leuten möglich sein umsonst BAR zu zahlen oder? Bargeld muss immer als Zahlungsmittel akzeptiert werden?! Also noch eine Gebühr verlangen?! Was bleibt denn sonst übrig, Bankeinzug?

Danke