mal ne Frage, hier kommt grad ne fehlgeleitete Überweisung (falsche Bankleitzahl) zurück und erstmalig in der Bankgeschichte hat die rücküberweisende Sparkasse (!) eine Bearbeitungsgebühr von 1,5%o berechnet und vom Betrag abgezogen.
Wer hat denn von sowas schon gehört? Ist das etwa ein neuer Gag aus dem neuen Überweisungsgesetz?
Kann ich mir nicht vorstellen, daß dies damit gerechtfertigt wäre.
du hast recht, daß so was einmalig in der Bankgeschichte ist… ich hab so was noch nie erlebt.
Aber Sparkassen sind ja besonders kreativ… einer bekannten von mir wurde bei einer Lastschriftrückgabe mangels Kontodeckung DEM 3,17 „pauschalisierter Schadensersatz“ in Rechnung gestellt.
Aber Sparkassen sind ja besonders kreativ… einer bekannten
von mir wurde bei einer Lastschriftrückgabe mangels
Kontodeckung DEM 3,17 „pauschalisierter Schadensersatz“ in
Rechnung gestellt.
Ist so was zulässig?
das ist so eindeutig m.E. nachwie vor nicht geklärt. Ein Link dazu (kurzer Kommentar zu einem BGH-Urteil):
Auszug:
(…)Anders sei dies jedoch für die vorgeschaltete Prüfung auf Deckung. Aus dem Girovertrag sei die Bank zur Prüfung der Deckung verpflichtet, wolle sie sich nicht schadensersatzpflichtig machen. Daß eine solche Prüfung auch im Interesse der Bank erfolge, stehe dem nicht entgegen. In den vom BGH entschiedenen Fällen fehle es nicht an einer Leistung der Bank. Anstößig sei vielmehr, daß die Vergütung für einen nicht gedeckten Überweisungsauftrag um ein vielfaches höher sei als für die Ausführung eines gedeckten Auftrages. (…)Das Girogeschäft sei ein kommissionsähnliches Geschäft, auf das § 396 HGB anzuwenden sei. Ein Umkehrschluß aus § 396 II HGB beweise, daß Personal- und allgemeine Geschäftskosten nicht als Aufwendungen zu ersetzen seien.