Bearbeitungsgebühr gleich Courtage

Hallo,

vor kurzem habe ich einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen. Der Makler ist zwar nicht der Eigentümer der Wohnung, jedoch der Verwalter. Leider habe ich erst nach Vertragsunterzeichnung erfahren, dass dem Makler in diesem Falle keine Vermittlerprovision nach WovermttG zusteht.
Anscheinend weiß der Makler dies auch und hat vorsorglich im Mietvertrag nicht eine Vermittlungsprovision oder Courtage erwähnt, er nannte es:

Bei Abschluss des Mietvertrages wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro fällig.

Ist er im Recht, oder ist eine Bearbeitungsgebühr mit einer Vermittlerprovision bzw. Courtage gleichzusetzen?

Vielen Dank!

Carsten

Hi Carsten,

Bei Abschluss des Mietvertrages wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro fällig.

eine Courtage liegt meist bei 2,2 Monatsmieten + MwSt. Danach riechen die 100 Euro wirklich nicht. Oder solltest Du für 45,- Euro wohnen? Dafür gibt’s doch bestenfalls einen Starenkasten.

Gruß Ralf

Moin,

nicht ganz ein Starenkasten, aber auch kein Pallast. Studentenwohnung eben. Die Kaltmiete beträgt 135 Euro. (also ein dreifacher Starenkasten) :wink:

Mich interessierte auch mehr, ob es dort rechtliche Unterschiede gibt.

Trotzdem schönen Dank!

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