Hallo,
vor kurzem habe ich einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen. Der Makler ist zwar nicht der Eigentümer der Wohnung, jedoch der Verwalter. Leider habe ich erst nach Vertragsunterzeichnung erfahren, dass dem Makler in diesem Falle keine Vermittlerprovision nach WovermttG zusteht.
Anscheinend weiß der Makler dies auch und hat vorsorglich im Mietvertrag nicht eine Vermittlungsprovision oder Courtage erwähnt, er nannte es:
Bei Abschluss des Mietvertrages wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro fällig.
Ist er im Recht, oder ist eine Bearbeitungsgebühr mit einer Vermittlerprovision bzw. Courtage gleichzusetzen?
Vielen Dank!
Carsten
