Sachverhalt:
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Wohnungssuchender findet passende Wohnung, geht zur zuständigen Hausverwaltung/Immobilienservice.
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dort bekommt er/sie einen Bogen gereicht der ausgefüllt werden soll. (allg. Fragen nach Haustiernutzung etc.) außerdem wird:
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in einem Absatz eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 130,00 € erwähnt, die bei Mietvertragsabschluss zu eintrichten ist.
Der Wohnungssuchende unterschreibt den Bogen, da er/sie sonst befürchtete die Wohnung nicht zu bekommen, und zu diesem Zeitpunkt nicht weiß, dass die Höhe völlig überzogen ist.
Nachdem die Wohnung bezogen ist, bezieht sich der ehemalige Wohnungssuchende auf eindeutige Gerichtsurteile die eine Bearbeitungsgebühr in dieser Höhe für nicht angemessen halten… und möchte maximal 75,00 € zahlen.
Nun besteht die Hausverwaltung auf die 130,00 €, weil schon mit der Unterschrift auf dem Bogen eingewilligt wurde.
Frage:
Hat der Mieter jetzt noch eine Möglichkeit, trotz Unterschrift, weniger als die 130,00 € zu zahlen? Gerade weil es dafür Gerichtsurteile gibt, oder hat er sich alle Möglichkeiten durch die Unterschrift selber verbaut?
danke für Antworten