Liebe/-r Experte/-in,
das Deutsche Rote Kreuz hat für den Monat März 10 keine Gebühr für den Hortplatz meine Tochter bekommen… Sie schrieben mir, dass sie nicht auf mein Konto zugreifen konnten (obwohl ich an sie immer überweise, ferner haben sie meine Bankverbindung garnicht) und erheben nun neben den 3,00€ eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00€. Ist das Rechtens? Meiner Meinung nach, sind ihnen doch garkeine Kontorückführungsgebühren entstanden??
Vielen Dank im Voraus.
Silkchen
Hallo Silke,
wenn ich dich recht verstehe so hast du dem Roten Kreuz keine Einzugsermächtigung zum Einzug der Hortgebühren gegeben, richtig?
Dann dürften die sowieso keine Lastschrift ziehen, somit brauchst du auch weder Rücklastschrift- noch Bearbeitungsgebühren bezahlen.
Deine Bankverbindung könnten sie aber schon haben, seit einiger Zeit wird die Bankverbindung bei den Umsätzen mit angezeigt, also auch bei deinen Überweisungen an das RK.
Bitte doch das Rote Kreuz um Vorlage der erteilten Einzugsermächtigung, wenn sie das nicht können hatten sie kein Recht zum Einzug … diese Ermächtigung kannst du übrigens jederzeit widerrufen falls du sie doch erteilt hast.
Grüße
Roland
Hallo Roland,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Ja, das DRK hatte keine Einzugsermächtigung von mir. Ich habe aber trotzdem die 3€ (als Lehrgeld für mich) gezahlt. Falls jetzt noch Vorderungen seitens der DRK wegen den 10€ kommen, frage ich nach der Einzugsermächtigung, wie Du es mir geraten hast. Vielen Dank und viele Grüße
Silke