Hallo,
Ich ziehe gerade innerhalb der selben Hausverwaltung um.
Diese verlangt eine Bearbeitungsgebühr/Provision in höhe der Kaltmiete. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung die von der Firma verwaltet wird. Wir sollen eher ausziehen damit der nächste Mieter im selben Monat noch bei uns einziehen kann. (Von der VW so gelegt)
Ist es möglich die Gebühr zurück zu verlangen?
weil,
a: die Verwaltung sich nicht um die Absprache/Vermittlung der Mieter gekümmert hat. (Wer wann raus damit der nächste rein kann) Dass muss ich selber machen mit der Begründung sie macht das nicht mehr, dass einer eher rein kann. Die VW hätte da nur Ärger mit gehabt.
b: Ich mich selber um die Wohnung bemüht habe
c: Wir schon eine Gebühr bezahlt haben um in unserer Jetzigen Wohnung zu Wohnen (ist 7 Jahre her)
Jetzt habe ich die Rennerei das der Vormieter der Verwaltung es schriftlich gibt das ich eher rein kann. Das fällt meines Erachtens in den Aufgabenbereich der Verwaltung die ihre Wohnungen Vermieten wollen.