Bearbeitungsgebühren an den Provider?

Hallo.

Ein Mobilfunkanbieter berechnet seit Monaten bei einem Vertrag falsche Beträge ab (manchmal stimmen sogar Rechnungsforderung und Abbuchung nicht überein). Die Beträge werden zurückgebucht, korrekt überwiesen und ein Widerspruch geschrieben.

Die Widersprüche wurden bisher per Fax erledigt. Inzwischen nervt es allerdings nur noch, so dass der Druck erhöht werden soll.

Der Provider berechnet für die Rücklastschrift 3,00 und für die Mahnung 1,90 EUR, außerdem Bearbeitungsgebühren von 14,71 EUR (+MwSt).

Kann man als Kunde solche Kosten ebenfalls geltend machen? Ist es sinnvoll, die zu viel abgebuchten Beiträge anzumahnen, um den Kostendruck durch die Mahngebühren zu erhöhen? Oder ist es besser, weiterhin Rücklastschriften durchzuführen?

Vielen Dank,
Andreas

Hallo.

Der Provider berechnet für die Rücklastschrift 3,00

mal nur so viel.
Wenn die Rücklastschrift durch Verschulden des Providers gerechtfertigt ist, sehe ich die Berechnung dieser Kosten nicht als gerechtfertigt an.

Es gibt zwar ein BGH-Urteil, das sich aber auf mangelnde Deckung bezieht.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Den letzten Satz
[…]Die Gläubigerbank kann ihre das Rücklastschriftengelt umfassenden Aufwendungen dem Gläubiger in Rechnung stellen, der seinerseits, falls die Lastschrifteinreichung berechtigt war, den Schuldner auf Ersatz in Anspruch nehmen kann.[…]
interpretiere ich aber so, dass der Verursacher die Kosten zu tragen hat.

Hierzu wäre es auch ratsam nachzulesen, was in den AGB steht.

Andererseits gibt es auch ein Urteil, dass die Banken überhaupt keine RLS-Gebühren mehr verlangen dürfen, habe mir das aber nicht durchgelesen!

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/12/15/i…
http://lexetius.com/2005,593
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/verb…

Agnes