Hallo!
Kann man eigentlich von einem Inkasso-Unternehmen (Anwaltskanzlei), welches nachweislich zu Unrecht eine Forderung im Auftrag eines Versandhändlers erhebt, eine Art Bearbeitungsgebühr erheben?
Immerhin entstehen ja folgende Kosten…
- Arbeitszeit für das Verfassen des Briefes
- Arbeitszeit für das Heraussuchen des Überweisungsbeleges
- Kosten für Porto, Papier, Tinte, Strom…
- Zeit für das Tippen dieses Beitrags
Danke!