Darf ein Unternehmen Bearbeitungskosten in Rechnung stellen wenn statt Lastschrift die Rechnungsbegleichung per Überweisung gewählt wird?
Müssen diese Bearbeitungskosten nicht explizit angegeben sein? Oder reicht wirklich die reine „androhung“ solcher Kosten, z.B. „XY ist berechtigt, im Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren sowie im Fall von Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben“?
Die Firma würde für jede Überweisung (also Monatlich) 99cent netto berechnen.
Diese Zusatzkosten konnten bei Vertragsabschluss vom Kunden nicht erkannt werden, befanden sich auch nicht auf einer Preisliste.
Hallo,
was war denn bei Vertragsabschluß vereinbart? Wenn da steht, daß die Firma den Vertrag in der Form nur unter der Voraussetzung anbietet, daß man am Lastschriftverfahren teilnimmt, fällt das unter die Vertragsfreiheit.
Na ja, es wäre halt Lastschrift vorgesehen, also Eingabefelder für Kto Nr ect auf dem Vertrag, aber es wäre kein Problem diese Felder nicht auszufüllen.
Der Kunde hätte zwar die AGB komplett gelesen, den zitierten Abschnitt aber wohl dummerweise nur auf Rückbuchungen oder Mahnungen bezogen und nicht dahingehend gedeutet, dass die Firma jeden beliebigen Betrag als Bearbeitungskosten für eine normale pünktliche Überweisung fordern könne.
Der Kunde war wohl etwas naiv, da er dachte, dass bei einer Überweisung er selbst ja „bearbeite“ und es deshalb nichts kosten könne, richtig?
Wie gesagt die Kosten für die „Bearbeitungsgebühr“ wurden nicht auf der im Laden aushängenden Preisliste genannt (nur Kosten für postalische Zusendung der Rechnung…die hätte der Kunde gefunden und umgangen).
Auf die mehrfache Bitte des Kunden eine Preisliste ausgehändigt zu bekommen (Um eben versteckte Kosten zu finden und zu umgehen), sei ihm nur die Kopie des Mobilfunkangebots ausgehändigt worden als einzige „Preisliste“.
Ich gehe ja auch davon aus, dass das unter Vertragsfreiheit fällt, aber ganz sicher nicht unter Kundenbindung, Service oder Fairplay.
Der Kunde hätte zwar die AGB komplett gelesen, den zitierten
Abschnitt aber wohl dummerweise nur auf Rückbuchungen oder
Mahnungen bezogen und nicht dahingehend gedeutet, dass die
Firma jeden beliebigen Betrag als Bearbeitungskosten für eine
normale pünktliche Überweisung fordern könne.
Der Kunde war wohl etwas naiv, da er dachte, dass bei einer
Überweisung er selbst ja „bearbeite“ und es deshalb nichts
kosten könne, richtig?
einfach mal aus der Fachpraxis geplaudert: Auf dem Geschäftskontos eines ADFC-Kreisverbandes wurde von der Bank auf eingehende Überweisungen 40 ct Gebühren erhoben, Lastschriften kosteten ein Viertel davon. Und das auch nur, weil der Kreisverband nicht groß genug war, im direkten elektronischen Verfahren Lastschriften einzuziehen, dann wäre es nämlich kostenlos gewesen.
Der Kunde war wohl etwas naiv, da er dachte, dass bei einer
Überweisung er selbst ja „bearbeite“ und es deshalb nichts
kosten könne, richtig?
womit das ganze wohl als vertraglich vereinbart gelten dürfte.
Ich gehe ja auch davon aus, dass das unter Vertragsfreiheit
fällt, aber ganz sicher nicht unter Kundenbindung, Service
oder Fairplay.
Das sehe ich ganz anders. Viele Firmen gehen dazu über, bestimmte Routineprozesse zu automatisieren und somit unnötige Kosten einzusparen. Das wirkt sich natürlich auf die Preise aus. Ich muss meine Rechnungen vom Telefonprovider nicht zwangsweise ausgedruckt per Post bekommen. Mir reicht ein Link per E-Mail. Der Versand von Papierrechnungen ist eine enorme Verschwendung und insofern finde ich das durchaus okay, dass Einzelne, die darauf bestehen, auch dafür bezahlen. Gleiches gilt für automatisierte Zahlung. Sicher ist der Einzug per Lastschrift mit deutlich weniger Aufwand und Kosten verbunden als einzelne Zahlungseingänge prüfen und zuordnen zu müssen. Zudem ist es nur eine kleine Minderheit, die derartige Extrawünsche äußert. Warum sollten alle dafür bezahlen?
Insofern ist das für mich durchaus ein Beitrag zur Kundenbindung und ein guter Service.
Mangelnde Fairness oder Fairplay kann man doch wohl nur dann vorwerfen, wenn sich eine Seite nicht an vertragliche Abmachungen hält. Das ist hier auch nicht der Fall.
Im Übrigen: Was spricht denn von Kundenseite für Überweisung und gegen Einzug?
Im Übrigen: Was spricht denn von Kundenseite für Überweisung
und gegen Einzug?
Vielleicht einfach nur, dass der Kunde es gewohnt ist alles per Dauerauftrag zu machen (Es handele sich übrigens um eine Flat, so dass der Betrag monatlich identisch ist) und er bei Vertragsabschluss nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er mit dieser Methode Mehrkosten von etwa 3% haben wird. Wäre das klar gewesen hätte er wahrscheinlich dem Lastschriftverfahren zugestimmt, wenn auch absolut nicht mit Begeisterung.